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Windschutzscheibenschaden aufgrund eines Steinschlags – Haftungsverteilung

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## Aufmacher:
Spektakulärer Prozess um Windschutzscheibe
Im Saarland hat ein LKW-Halter einen Prozess um eine beschädigte Windschutzscheibe verloren. Das Gericht verurteilte den Halter zur Zahlung von Schadensersatz, da die Schäden durch sein Fahrzeug verursacht wurden. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Frage, wer bei solchen Unfällen haftet und welche Sorgfaltspflichten LKW-Fahrer haben.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: LG Saarbrücken
Datum: 22.02.2024
Aktenzeichen: 13 S 44/23
Verfahrensart: Berufungsverfahren
Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadenersatzrecht
Beteiligte Parteien:

Kläger: Ford-Transit-Fahrer, der den Steinschlagschaden an seinem Fahrzeug geltend macht und Schadensersatz sowie Kostenerstattung fordert.
Erstbeklagte: Fahrende Partei eines LKW, der am Unfall beteiligt war.
Zweitbeklagte: Halterin des Hängers, der mit dem LKW verbunden war.
Drittbeklagte: Versicherung, bei der die Fahrzeuge zum Unfallzeitpunkt versichert waren.

Um was ging es?

Sachverhalt: Am 24.09.2020 ereignete sich auf der A8 ein Unfall, bei dem der Kläger beim Überholen eines LKWs einen Steinschlagschaden an der Windschutzscheibe seines Fahrzeugs erlitt. Es entstanden Reparaturkosten in Höhe von 1.089,62 Euro netto, eine Unkostenpauschale von 25,00 Euro sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten von 196,62 Euro.
Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Haftung der Beteiligten als Gesamtschuldner für den durch den Unfall entstandenen Steinschlagschaden und die Frage der Kostentragung der geltend gemachten Ansprüche.

Was wurde entschieden?

Entscheidung: Die Berufungen der Beklagten und der Berufungsklägerinnen wurden zurückge[…]


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