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Spektakulärer Prozess um Windschutzscheibe
Im Saarland hat ein LKW-Halter einen Prozess um eine beschädigte Windschutzscheibe verloren. Das Gericht verurteilte den Halter zur Zahlung von Schadensersatz, da die Schäden durch sein Fahrzeug verursacht wurden. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Frage, wer bei solchen Unfällen haftet und welche Sorgfaltspflichten LKW-Fahrer haben. Zum vorliegenden Urteil Az.: 13 S 44/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: LG Saarbrücken
- Datum: 22.02.2024
- Aktenzeichen: 13 S 44/23
- Verfahrensart: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadenersatzrecht
- Beteiligte Parteien:
- Kläger: Ford-Transit-Fahrer, der den Steinschlagschaden an seinem Fahrzeug geltend macht und Schadensersatz sowie Kostenerstattung fordert.
- Erstbeklagte: Fahrende Partei eines LKW, der am Unfall beteiligt war.
- Zweitbeklagte: Halterin des Hängers, der mit dem LKW verbunden war.
- Drittbeklagte: Versicherung, bei der die Fahrzeuge zum Unfallzeitpunkt versichert waren.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Am 24.09.2020 ereignete sich auf der A8 ein Unfall, bei dem der Kläger beim Überholen eines LKWs einen Steinschlagschaden an der Windschutzscheibe seines Fahrzeugs erlitt. Es entstanden Reparaturkosten in Höhe von 1.089,62 Euro netto, eine Unkostenpauschale von 25,00 Euro sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten von 196,62 Euro.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Haftung der Beteiligten als Gesamtschuldner für den durch den Unfall entstandenen Steinschlagschaden und die Frage der Kostentragung der geltend gemachten Ansprüche.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Berufungen der Beklagten und der Berufungsklägerinnen wurden zurückgewiesen, das Urteil des Amtsgerichts Saarlouis bleibt bestehen und ist vorläufig vollstreckbar. Die Revision wurde nicht zugelassen.
- Folgen: Die Entscheidung bestätigt das vorangegangene Urteil, wodurch die Beklagten für die Kosten aufkommen müssen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, und es können keine weiteren Rechtsmittel eingelegt werden.
Steinschlag-Schaden: Wer haftet bei Windschutzscheibenschäden?
Ein Windschutzscheibenschaden durch einen Steinschlag wirft zahlreiche Fragen zur Haftungsverteilung auf. Dabei spielen Aspekte wie Fahrerhaftung, Reparaturkosten und Selbstbeteiligung ebenso wie Regelungen im Verkehrsrecht und bei der Kaskoversicherung eine wichtige Rolle. Auch die Schadensmeldung, Teilkasko und Glasbruchversicherung sind entscheidend für die Schadensbewertung und Reparatur oder Austausch der Scheibe. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der diese Haftungsfragen praxisnah beleuchtet.
Der Fall vor Gericht
Steinschlagschaden bei Überholvorgang: LKW-Halter muss für beschädigte Windschutzscheibe haften
Eine beschädigte Windschutzscheibe nach einem Überholmanöver auf der Autobahn führte zu einem Rechtsstreit vor dem Landgericht Saarbrücken. Das Gericht bestätigte nun in seinem Urteil vom 22.02.2024 die Haftung der LKW-Halter für den entstandenen Schaden.
Schadensfall auf der Autobahn A8
Der Fall ereignete sich am 24. September 2020 auf der A8 in Richtung Merzig. Ein Ford Transit-Fahrer überholte einen LKW mit Anhänger, als mehrere Steine seine Windschutzscheibe trafen und beschädigten….