Im Dickicht des Grundstücksrechts kann ein fehlendes Wegerecht zur unüberwindbaren Hürde werden. Ob Neubau oder Erbschaft – plötzlich ist der Zugang zum eigenen Heim blockiert. Doch keine Sorge, wir lotsen Sie durch den Dschungel aus Grunddienstbarkeit, wie Überwegungsrecht und Notwegerecht. Mit diesem Wissen sichern Sie Ihren Weg und Ihr Eigentum. Symbolbild: Flux gen. Das Wichtigste: Kurz & knapp Wichtigkeit des Wegerechts: Erlaubt den Zugang zu Grundstücken ohne direkten Anschluss an öffentliche Straßen. Sichert wichtige Versorgungswege (z. B. Post, Rettungsdienste). Rechtliche Grundlagen: Grunddienstbarkeit (§ 1018 BGB): Dauerhaft, im Grundbuch eingetragen. Notwegerecht (§ 917 BGB): Temporäre Lösung bei fehlendem Zugang, mit Entschädigungszahlung. Formvorschriften gemäß § 873 BGB sichern die Rechtsverbindlichkeit. Arten und Unterschiede: Überwegungsrecht: Vertraglich vereinbart und dauerhaft bindend. Gehrecht vs. Fahrrecht: Unterschiedlicher Nutzungsumfang (nur zu Fuß oder auch mit Fahrzeugen). Grunddienstbarkeit (gebundene Nutzung an ein Grundstück) vs. beschränkte persönliche Dienstbarkeit (nicht übertragbar). Vertragliche Regelungen: Präzise Definition des Wegeverlaufs und der erlaubten Nutzung. Klare Festlegung von Instandhaltungs-, Reparatur- und Kostentragungsregelungen. Haftungsfragen und Regelungen bei baulichen Veränderungen müssen berücksichtigt werden. Umsetzung und Eintragung: Notarielle Beurkundung ist erforderlich. Eintrag als Grundd
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de AG Saarbrücken, Az.: 121 C 156/15 (13) Urteil vom 17.12.2015 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren […]