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Schadensersatzansprüche wegen Reitunfall im Rahmen eines Wanderausrittes

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Aufmacher: Ein Reitunfall mit Folgen: Eine 14-jährige Reiterin stürzt bei einem geführten Ausritt und verletzt sich. Das Gericht wies ihre Schadensersatzklage gegen den Reitstall und die Reitlehrerin jedoch ab. Der Sturz sei durch die Missachtung der Sicherheitsanweisungen der erfahrenen Reiterin selbst verursacht worden. Zum vorliegenden Urteil Az.: I-4 O 306/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: LG Arnsberg Datum: 08.03.2024 Aktenzeichen: I-4 O 306/21 Verfahrensart: Zivilprozess auf Schadensersatz wegen eines Reitunfalls Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Deliktsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Reitet seit ca. 3-4 Jahren im Rahmen einer vertraglich geregelten Reitbeteiligung und erlitt beim Wanderausritt am 16.08.2020 einen Unfall. Sie machte daraufhin Schadensersatzansprüche geltend. Erste Beklagte: Betreiberin des gewerblichen Reitstalls „S.“ in F., bei der die Klägerin Reitunterricht nahm. Zweite Beklagte: Frühere Reitlehrerin im Reitstall, die auch ehrenamtlich tätig ist und seit mehreren Jahren Wanderausritte begleitet. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin erlitt während eines Wanderausritts einen Unfall und machte daraufhin Schadensersatzansprüche gegen die Betreiberin des Reitstalls und eine ehemalige, weiterhin aktive Reitlehrerin geltend. Für die Teilnahme an den Ausritten zahlte sie monatlich einen Betrag und leistete Hilfe auf dem Hof. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob und in welchem Umfang Schadensersatzansprüche aus dem Reitunfall im Rahmen des bestehenden Beteiligungsverhältnisses zwischen der Klägerin und dem Reitstall sowie den begleitenden Aktivitäten der Reitlehrerin bestehen. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die


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