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Nebenintervention in selbständigen Beweisverfahren – Voraussetzungen

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In einem bemerkenswerten Rechtsstreit um Baumängel in einer sanierten Wohnung hat das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass ein hinzugezogener Sachverständiger nicht automatisch Teil des gerichtlichen Beweisverfahrens wird. Die Entscheidung wirft ein Schlaglicht auf die komplexen Fragen der Beteiligung Dritter in solchen Verfahren und die Notwendigkeit eines klaren rechtlichen Interesses. Zum vorliegenden Urteil Az.: I-17 W 13/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Köln Datum: 21.02.2024 Aktenzeichen: I-17 W 13/24 Verfahrensart: Sofortiges Beschwerdeverfahren Rechtsbereiche: Zivilrecht, Bau- und Vertragsrecht Beteiligte Parteien: Antragsteller: Käufer der sanierten Wohnung, die Mängel – insbesondere Feuchtigkeitsschäden – feststellen lassen wollen und Ansprüche aus einem Schutzvertrag ableiten. Antragsgegner: Verkäufer der sanierten Wohnung, die den Dienstleister zur Überwachung der Außenabdichtung beauftragt haben. Sie vertreten die Auffassung, dass bei mangelhafter Ausführung des Auftrags Ansprüche gegen den Dienstleister bestehen. Streithelfer: Partei, die sich auf Seiten der Käufer in den Rechtsstreit einbringt, um sowohl Ansprüche aus einem schützenden Vertragsverhältnis geltend zu machen als auch falschen Behauptungen zur Art und zum Umfang seiner Beauftragung zu entgegnen. Streitverkündeter: Beauftragter Dienstleister, der für die fachgerechte Überwachung der straßenseitigen Außenabdichtung verantwortlich ist und im Falle mangelhafter Ausführung eventuell haftbar gemacht werden soll. Um was ging es? Sachverhalt: Die Käufer erwarben eine von den Verkäu


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