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Entscheidung über Erbscheinserteilung – Richtervorbehalt bei Einwänden

Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de

Ehe-Aus vor dem Tod: Ein rätselhaftes Namenskürzel auf einem Testament führt zu einem komplizierten Erbschaftsstreit, der nun vor Gericht entschieden werden muss. War der Erblasser wirklich testierfähig? Oder hat er im Angesicht des Todes etwas verfügt, was so nicht hätte Bestand haben können? Die Frage, ob das Testament wirksam ist oder nicht, wird darüber entscheiden, wer das Erbe antreten wird.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: OLG Hamm
Datum: 28.02.2024
Aktenzeichen: I-10 W 115/23
Verfahrensart: Beschluss im Erbscheinverfahren
Rechtsbereiche: Erbrecht
Beteiligte Parteien:

Ehepartnerin, die ein Privatschriftliches Testament errichtet hat und den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins gestellt hat
Tochter, die aus der Ehe hervorgegangen ist

Um was ging es?

Sachverhalt: Der Erblasser war mit seiner Ehepartnerin im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet. Während einer stationären Behandlung im Krankenhaus riefen die Umstände ein privatschriftliches Testament der Ehepartnerin hervor, das Regelungen zur Erbfolge enthielt. Aus der Ehe gingen zwei Töchter hervor. Am 05.06.2023 wurde ein Antrag auf Erteilung eines Erbscheins an das zuständige Nachlassgericht in Rheda-Wiedenbrück gestellt.
Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob die Voraussetzungen für die Erteilung eines Erbscheins vorliegen und wie mit den testamentarischen Verfügungen im Hinblick auf die Erbfolge zu verfahren ist.

Was wurde entschieden?

Entscheidung: Der angefochtene Beschluss wurde aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über den Antrag vom 05.06.2023 an das zuständige Nachlassgericht in Rheda-Wiedenbrück zurückverwiesen. Es werden keine Gerichtskosten für[…]


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