Das Wichtigste in Kürze
Gericht: OLG Hamm
Datum: 28.02.2024
Aktenzeichen: I-10 W 115/23
Verfahrensart: Beschluss im Erbscheinverfahren
Rechtsbereiche: Erbrecht
Beteiligte Parteien:
Ehepartnerin, die ein Privatschriftliches Testament errichtet hat und den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins gestellt hat
Tochter, die aus der Ehe hervorgegangen ist
Um was ging es?
Sachverhalt: Der Erblasser war mit seiner Ehepartnerin im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet. Während einer stationären Behandlung im Krankenhaus riefen die Umstände ein privatschriftliches Testament der Ehepartnerin hervor, das Regelungen zur Erbfolge enthielt. Aus der Ehe gingen zwei Töchter hervor. Am 05.06.2023 wurde ein Antrag auf Erteilung eines Erbscheins an das zuständige Nachlassgericht in Rheda-Wiedenbrück gestellt.
Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob die Voraussetzungen für die Erteilung eines Erbscheins vorliegen und wie mit den testamentarischen Verfügungen im Hinblick auf die Erbfolge zu verfahren ist.
Was wurde entschieden?
Entscheidung: Der angefochtene Beschluss wurde aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über den Antrag vom 05.06.2023 an das zuständige Nachlassgericht in Rheda-Wiedenbrück zurückverwiesen. Es werden keine Gerichtskosten für[…]