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Entfernung aus Beamtenverhältnis wegen Fahren eines Dienstwagens ohne Fahrerlaubnis

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Gericht wirft Amtsleiter nach Trunkenheitsfahrten aus dem Amt. Ein hoher Beamter, zuständig für Recht und Ordnung in seiner Stadt, hat seinen Job verloren. Er fuhr mehrfach betrunken und ohne Führerschein, sowohl privat als auch mit dem Dienstwagen. Das Gericht sah darin einen so schweren Vertrauensbruch, dass es ihn aus dem Beamtenverhältnis entfernte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 15 A 38/23 MD | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: VG Magdeburg
  • Datum: 05.03.2024
  • Aktenzeichen: 15 A 38/23 MD
  • Verfahrensart: Disziplinarklage im Beamtenrecht
  • Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Beamtenrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • C-Stadt – Klagende Partei, die das Disziplinarverfahren zur Entfernung des Stadtamtsrats einleitete
    • Stadtamtsrat – Der Beamte, dessen disziplinarisches Fehlverhalten (Fahren ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheitsfahrten) Anlass für das Verfahren gab
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Die C-Stadt leitete ein Disziplinarverfahren gegen den Stadtamtsrat ein, nachdem Hinweise auf strafbares Fahrverhalten bekannt wurden. Der Beamte, der seit 2014 als Leiter des Ordnungs- und Bauamtes tätig ist, geriet dabei in den Fokus, nachdem er wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheitsfahrten verdächtigt wurde.
    • Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob disziplinarische Maßnahmen, konkret die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, gerechtfertigt sind.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Der Stadtamtsrat wird aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Die Kosten des Verfahrens trägt er. Das Urteil ist bezüglich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beamte kann die Vollstreckung abwenden, wenn er eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages erbringt, sofern die C-Stadt nicht zuvor eine vergleichbare Sicherheit leistet.
    • Folgen:
      • Der betroffene Beamte verliert seinen Status als Beamter.
      • Die Kosten des Verfahrens werden von ihm getragen.
      • Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, was bedeutet, dass gegen die Kostenregelung vorläufig vorgegangen werden muss, sofern keine entsprechenden Sicherheitsleistungen erbracht werden.

Dienstwagen ohne Fahrerlaubnis: Pflichtverletzung und ihre drastischen Folgen

Das Fahren eines Dienstwagens ohne gültige Fahrerlaubnis zählt zu einer schwerwiegenden Pflichtverletzung im Beamtenverhältnis. Unter Berücksichtigung des Beamtengesetzes und der Regelungen im Dienstrecht drohen neben Entlassung auch Disziplinarverfahren und Fahrerlaubnisentzug – Maßnahmen, die direkte Auswirkungen auf Verkehrssicherheit und Haftung im Beamtenverhältnis haben. Nach Meldung an den Dienstvorgesetzten werden alle Rechtsfolgen genau geprüft. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der diese Problematik verdeutlicht.

Der Fall vor Gericht


Amtsleiter wegen mehrfacher Trunkenheitsfahrten aus Beamtenverhältnis entfernt

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat einen Stadtamtsrat aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Der 1977 geborene Beamte hatte als Leiter des Ordnungs- und Bauamtes mehrfach ohne Fahrerlaubnis und unter Alkoholeinfluss am Straßenverkehr teilgenommen.

Schwerwiegende Verstöße im Dienst und privat

Der Beamte fuhr in vier Fällen dienstlich ohne Fahrerlaubnis, davon dreimal mit einem Dienstwagen. Zusätzlich beging er zwei Trunkenheitsfahrten im privaten Bereich – eine mit 1,59 Promille und eine weitere mit 1,13 Promille, die zu einem Unfall führte….


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