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D & O – Versicherung – Zahlung aus abgetretenem Recht

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Flammeninferno in einer Bäckerei: Ein verheerendes Feuer im Jahr 2018 deckte auf, dass die Versicherungssumme seit Jahren nicht an den tatsächlichen Wert des Inventars angepasst worden war. Dieser Fehler fiel dem Geschäftsführer auf die Füße. Das Gericht zwang die D&O-Versicherung zur Zahlung einer hohen Summe. Zum vorliegenden Urteil Az.: 16 U 93/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein
  • Datum: 26.02.2024
  • Aktenzeichen: 16 U 93/23
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren im Zivilprozess
  • Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Zivilrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Klägerin: Betreiberin einer Bäckerei und Tochter der Holding GmbH, die aus abgetretenem Recht Zahlung aus einer D&O-Versicherung fordert. Sie beruft sich auf den seit April 2018 bestehenden Versicherungsvertrag.
    • Beklagte: Versicherungsgesellschaft, die den vertraglichen Leistungspflichten aus der D&O-Versicherung zugestimmt hat und nun zur Zahlung verurteilt wird.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Die Klägerin verlangt Zahlung aus einer D&O-Versicherung, die unter anderem die Geschäftsführer absichert. Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit wurde der Versicherungsvertrag abgeschlossen, sodass sich ein abgetretenes Zahlungsrecht entwickelt hat.
    • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die Beklagte zur Zahlung der in Anspruch genommenen Versicherungssumme verpflichtet ist und inwieweit die vertraglichen Regelungen und abgetretenen Rechte der Klägerin einen Anspruch auf die Leistung begründen.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 188.236,63 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22. April 2021 zu zahlen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt die Beklagte. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Zudem kann die Beklagte die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden.
    • Begründung: Das Gericht stützte seine Entscheidung auf den vertraglichen Anspruch der Klägerin aus dem D&O-Versicherungsvertrag. Es wurde festgestellt, dass aus abgetretenem Recht die Zahlungspflicht der Beklagten resultiert, da die versicherten Personen in den Versicherungsbedingungen eingeschlossen sind.
    • Folgen: Die Beklagte muss den festgesetzten Betrag sowie Zinsen und Prozesskosten tragen. Das Urteil verdeutlicht die Auslegung der Versicherungsbedingungen im Rahmen von D&O-Versicherungen und ist vorläufig vollstreckbar, wobei Sicherheitsleistungen zur Abwendung der Zwangsvollstreckung vorgesehen sind.

D & O Versicherung: Wichtige Aspekte im Risikomanagement für Unternehmen

Die D & O Versicherung spielt eine bedeutende Rolle im Risikomanagement von Unternehmen. Mit der D & O Haftpflicht und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung werden Geschäftsführer und Vorstände abgesichert, um Unternehmensrisiken zu minimieren. Dabei bieten Geschäftsführer Versicherungen und Unternehmensversicherungen einen wirksamen Schutz im D & O Schadensfall. Die Thematik umfasst komplexe Aspekte wie Zahlung aus abgetretenem Recht, Abtretung von Ansprüchen und Rechtsansprüche abtreten – Grundlagen, die im folgenden Fall präzise beleuchtet werden.

Der Fall vor Gericht


Unterversicherung kostet Bäckerei nach Brand fast 190….


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