Flammeninferno in einer Bäckerei: Ein verheerendes Feuer im Jahr 2018 deckte auf, dass die Versicherungssumme seit Jahren nicht an den tatsächlichen Wert des Inventars angepasst worden war. Dieser Fehler fiel dem Geschäftsführer auf die Füße. Das Gericht zwang die D&O-Versicherung zur Zahlung einer hohen Summe. Zum vorliegenden Urteil Az.: 16 U 93/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein Datum: 26.02.2024 Aktenzeichen: 16 U 93/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren im Zivilprozess Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Zivilrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Betreiberin einer Bäckerei und Tochter der Holding GmbH, die aus abgetretenem Recht Zahlung aus einer D&O-Versicherung fordert. Sie beruft sich auf den seit April 2018 bestehenden Versicherungsvertrag. Beklagte: Versicherungsgesellschaft, die den vertraglichen Leistungspflichten aus der D&O-Versicherung zugestimmt hat und nun zur Zahlung verurteilt wird. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin verlangt Zahlung aus einer D&O-Versicherung, die unter anderem die Geschäftsführer absichert. Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit wurde der Versicherungsvertrag abgeschlossen, sodass sich ein abgetretenes Zahlungsrecht entwickelt hat. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die Beklagte zur Zahlung der in Anspruch genommenen Versicherungssumme verpflichtet ist und inwieweit die vertraglichen Regelungen und abgetretenen Rechte der Klägerin einen Anspruch auf die Leistung begründen. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 188.236,63 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22
Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de KG Berlin – Az.: 4 Ws 96/11 – 1 AR 58/11 – Beschluss vom 03.11.2011 Auf die weitere Beschwerde des Beschuldigten werden der Haftbefehl des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin vom 17. Juni 2011 sowie der Haftverschonungsbeschluss dieses Gerichts vom 18. Juni 2011 – 351 Gs 2092/11 – und der Beschluss […]