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Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall durch starkes Abbremsen des Vorausfahrenden

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Sekundenbruchteile und ein kurzer Blick in den Rückspiegel entschieden über Schuld und Schaden bei einem Auffahrunfall auf der B102. Ein Motorradfahrer, der kurz zuvor noch das vermeintliche Wild auf der Fahrbahn im Blick hatte, wurde für den Zusammenstoß mit einem PKW zur Verantwortung gezogen. Das Gericht sah in der Unaufmerksamkeit des Bikers, nicht auf den PKW vor ihm geachtet zu haben, den Hauptgrund für den Unfall und verurteilte ihn zur Zahlung des Großteils des Schadens. Die Frage, ob das abrupte Bremsmanöver des PKW-Fahrers tatsächlich durch ein Reh verursacht wurde, spielte dabei eine entscheidende Rolle. Zum vorliegenden Urteil Az.: 30 C 75/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: AG Brandenburg Datum: 24.01.2025 Aktenzeichen: 30 C 75/24 Verfahrensart: Zivilverfahren im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Verkehrsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Fordert den Wiederbeschaffungsaufwand, der infolge eines Verkehrsunfalls entstanden ist. Beklagte: Als Gesamtschuldner verurteilt, den geforderten Betrag sowie die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu zahlen. Um was ging es? Sachverhalt: Bei einem Verkehrsunfall am 27.09.2023 gegen 05:45 Uhr auf einer Bundesstraße entstand ein Schaden, dessen Wiederbeschaffungsaufwand die Klägerin von den Beklagten verlangt. Kern des Rechtsstreits: Es geht um die Frage, in welchem Umfang die Beklagten für den Wiederbeschaffungsaufwand und die angefallenen Anwaltskosten aufzukommen haben. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, der Klägerin 3.024,02 € nebst Zinsen (ab 17.10.2023 zu 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz) zu zahlen. Die Beklagten werden weiterhin verpfli


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