Fragwürdiger Unfall oder cleveres Täuschungsmanöver? Ein Brandenburger Fall um eine private Unfallversicherung wirft Fragen nach der Wahrheit auf. Ein Versicherungsnehmer pocht auf Leistungen, doch der Versicherer weigert sich zu zahlen. Im Zentrum des Streits: Eine angebliche Rückdatierung des Versicherungsantrags und ein mysteriöser Unfallzeitpunkt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 U 265/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Brandenburg Datum: 15.03.2024 Aktenzeichen: 11 U 265/23 Verfahrensart: Zivilrechtliches Berufungsverfahren im Versicherungsrecht Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Zivilrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Fordert Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung und legte Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) ein. Versicherer: Lehnt die Leistungspflicht ab und beruft sich auf die vertragliche Regelung (Rückwärtsversicherung), die gemäß den Ausführungen im angefochtenen Urteil zur Leistungsfreiheit führt. Um was ging es? Sachverhalt: Es geht um einen Streit aus einer privaten Unfallversicherung, bei dem der Kläger Leistungen forderte, die das Landgericht Frankfurt (Oder) mit der Begründung ablehnte, dass die vertragliche Rückwärtsversicherung die Leistungspflicht ausschließt. Kern des Rechtsstreits: Ob der Anspruch des Klägers aus der privaten Unfallversicherung besteht und die vertraglich vereinbarte Rückwärtsversicherung zur Leistungsfreiheit führt. Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Gericht beabsichtigt, die Berufung des Klägers als offensichtlich unbegründet zurückzuweisen. Begründung: Das Gericht stützt sich auf das Urteil des Landgericht
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de BGH Az: VIII ZR 258/03 Urteil vom 16.06.2004 Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 13. August 2003 aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an den 31. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München zurückverwiesen. Von […]