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Unberechtigte Weitergabe von Daten an eine Wirtschaftsauskunftei – Schadensersatzansprüche

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Kunde verklagt Vodafone wegen unerlaubter Weitergabe seiner Vertragsdaten an die Schufa und scheitert vor Gericht. Das Landgericht Bonn wies die Klage auf Schadensersatz in Höhe von 5.000 Euro ab, da der Kläger keinen nachweisbaren Schaden durch die Datenübermittlung erlitten habe. Das Gericht betonte, dass eine Weitergabe der Daten im berechtigten Interesse des Unternehmens liege, wenn sie der Betrugsprävention diene. Der Kläger muss nun auch die Prozesskosten tragen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 9 O 30/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: LG Bonn Datum: 06.11.2024 Aktenzeichen: 9 O 30/24 Verfahrensart: Zivilklage wegen Ansprüchen auf Schadensersatz, Unterlassung und Erstattung der Rechtsverfolgungskosten im Zusammenhang mit Telekommunikationsdienstleistungen und Datenschutz Rechtsbereiche: Datenschutz, Telekommunikationsrecht, Schadensersatzrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Privatkunde, der keine Einwilligung zur Weitergabe seiner personenbezogenen Daten erteilt hat und Schadensersatz, Unterlassung sowie Erstattung der Rechtsverfolgungskosten verlangt. Beklagte: Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen unter der Marke Vodafone, der im Rahmen des Vertrages Informationen an die S. H. AG weiterleitet und sich auf die im Merkblatt vereinbarte Datenweitergabe beruft. Um was ging es? Sachverhalt: Im Rahmen des am 03.03.2020 geschlossenen Telekommunikationsvertrages wurde der Kläger darüber informiert, dass seine personenbezogenen Daten zur Bonitätsprüfung grundsätzlich an die S. H. AG weitergeleitet werden. Da der Kläger keine Einwilligung zur Datenweitergabe erteilt hatte, löste die Meldung des Vertragsschlusses an die S. H. AG einen Rechtsstreit aus. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die Weitergabe der personenbezogenen Daten an die S. H. AG o


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