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Schonvermögen im Sozialrecht – Was gilt für das bestehende Vermögen?

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Das Bürgergeld ist da, doch was bedeutet das für Ihr Erspartes? Viele Menschen wissen nicht, welche Teile ihres Vermögens geschützt sind und wie sich die neuen Regelungen auf ihre finanzielle Situation auswirken. Falsche Annahmen können schnell zum Problem werden. Dieser Beitrag klärt auf, welche Rechte Sie haben und wie Sie Ihr Schonvermögen optimal nutzen. Symbolbild: Ideogram gen. Das Wichtigste: Kurz & knapp Was ist Schonvermögen? Schonvermögen ist der Teil des Vermögens, der bei Sozialleistungen nicht angerechnet wird. Es dient dazu, die Existenzgrundlage zu sichern und wird durch gesetzliche Freibeträge geschützt. Freibeträge – Wie viel darf ich behalten? Bürgergeld (SGB II): Karenzzeit (erstes Jahr): 40.000 € für die erste Person, +15.000 € für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft. Nach der Karenzzeit: 15.000 € pro Person. Sozialhilfe (SGB XII): 10.000 € pro Person, unabhängig von der Bezugsdauer. Welche Vermögenswerte sind geschützt? ✅ Selbstgenutzte Immobilien – sofern sie angemessen groß sind (z. B. max. 130 m² für 4 Personen). ✅ Altersvorsorge – Riester-Rente und andere gesetzlich geschützte Rentenformen. ✅ Notwendige Berufsausrüstung – z. B. Handwerker-Werkzeug oder Laptop für Selbstständige. ✅ Angemessenes Kfz – bis zu einem Wert von 15.000 €. ✅ Hausrat & persönliche Gegenstände – sofern sie nicht als Luxusgüter eingestuft werden. ✅ Schmerzensgeld & Blindengeld – zweckgebundene Leistungen bleiben geschützt. Wann wird Vermögen angerechnet? ❌ Bargeld & Bankguthaben – falls die F


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