Rechtsschutzversicherer im Dieselskandal zur Verantwortung gezogen: Ein Gerichtsurteil stärkt die Rechte von Verbrauchern, die im Abgasskandal um Entschädigung kämpfen. Trotz anfänglicher Ablehnung muss ein Versicherer nun für die Kosten eines Rechtsstreits aufkommen und sogar die Prozessfinanzierung bezahlen. Das Urteil wirft ein Schlaglicht auf die Bedeutung von Stichentscheiden und die Rechte von Versicherungsnehmern in komplexen Fällen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 S 15/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: LG Berlin II Datum: 13.03.2024 Aktenzeichen: 2 S 15/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren (Beschluss) Rechtsbereiche: Versicherungsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Versicherungsnehmerin, die aus dem bestehenden Rechtsschutzversicherungsvertrag Deckungsschutz für die außergerichtliche und erstinstanzliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Fahrzeugkauf vom 30.05.2017 sowie die Freistellung von Kosten des Stichentscheids verlangt. Beklagte: Das Versicherungsunternehmen, das den Rechtsschutzversicherungsvertrag mit der Klägerin unterhält und die beantragte Deckungszusage verweigert hat. Um was ging es? Sachverhalt: Es geht um Ansprüche aus einem Rechtsschutzversicherungsvertrag, bei dem die Klägerin festzustellen sucht, dass aus dem Vertrag ein bedingungsgemäßer Deckungsschutz für Schadensersatzansprüche und Prozesskosten (zum Beispiel für einen Stichentscheid in Höhe von 320,11 €) besteht. Kern des Rechtsstreits: Ob die vertraglich zugesicherte Deckungszusage für die außergerichtliche und erstinstanzliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sowie für die Übernahme bestimmter Kosten zu erteilen ist und inwiefern die Berufung formell zuläs
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de AG Gießen – Az.: 48 C 130/13 – Urteil vom 21.11.2013 Die Klage wird abgewiesen. Die durch die Nebenintervention entstandenen Kosten werden der Nebenintervenientin auferlegt. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in […]