Eiliger Antrag vor Gericht, unerwartete Kostenfolge: Obwohl ein Unterlassungsanspruch anerkannt wurde, muss der Antragsteller die gesamten Verfahrenskosten tragen. Der Grund: Eine unangemessen kurze Fristsetzung am Wochenende. Das Gericht betonte die Bedeutung angemessener Fristen und wertete das sofortige Anerkenntnis nach Akteneinsicht als rechtzeitig. Zum vorliegenden Urteil Az.: 27 O 351/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: LG Berlin II Datum: 23.01.2025 Aktenzeichen: 27 O 351/24 Verfahrensart: Einstweiliges Verfahren – Anerkenntnisurteil im einstweiligen Verfügungsverfahren Rechtsbereiche: Zivilrecht (Persönlichkeitsrecht), Zivilprozessrecht Beteiligte Parteien: Antragsteller: Die Partei, die den Unterlassungsanspruch geltend machte und deren Ansprüche von der Antragsgegnerin anerkannt wurden. Antragsgegnerin: Die Partei, die sich durch ihre Äußerungen und die Verbreitung eines Fotos in Bezug auf den Antragsteller zu einer Unterlassungsverpflichtung hat verpflichten lassen und im Schriftsatz den Anspruch des Antragstellers anerkannt hat. Um was ging es? Sachverhalt: Es ging um die gerichtliche Anordnung, dass die Antragsgegnerin künftig weder wörtliche noch sinngemäße Äußer
Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de AG Gronau – Az.: 2 C 107/20 – Urteil vom 01.12.2020 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO). Entscheidungsgründe Die zulässige Klage ist unbegründet. I. Der Kläger hat gegen […]