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Pflichtverletzung aus Schuldverhältnis und behaupteter Schaden – Beweislast

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In einem aufsehenerregenden Fall um einen Zwangsabstiegsbeschluss im deutschen Fußball hat das Oberlandesgericht Bremen entschieden: Ein Verein konnte den erlittenen Schaden nicht eindeutig nachweisen und unterlag somit in der Berufung. Die Richter betonten die Notwendigkeit klarer Kausalitätsbeweise und wiesen darauf hin, dass der Ausgang von Fußballspielen von zu vielen unberechenbaren Faktoren abhängt, als dass man allein von einem Zwangsabstieg auf bestimmte Ergebnisse schließen könnte. Damit bleibt die Frage, ob und inwiefern solche Entscheidungen tatsächlich die sportliche Leistung beeinflussen, weiterhin Gegenstand der Debatte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 U 42/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Bremen Datum: 13.03.2024 Aktenzeichen: 2 U 42/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren gemäß § 522 Abs. 2 ZPO Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht Beteiligte Parteien: : Die Partei, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Bremen eingelegt hat. Er versuchte darzulegen, dass die behauptete Pflichtverletzung ursächlich für einen Vermögensschaden sei, konnte diesen Zusammenhang jedoch nicht ausreichend beweisen. : Die Gegenpartei im Verfahren, bei der im Zusammenhang mit der vorläufigen Vollstreckbarkeit auch Sicherheitsleistungen in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags thematisiert wurden. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger legte Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Bremen ein, in dem es um den Nachweis eines Zusammenhangs zwischen einer behaupteten Pflichtverletzung und einem daraus resultierenden finanziellen Schaden ging – konkret im Kontext eines Zwangsabstiegsbeschlusses im sportlichen Umfeld. Kern des Rechtsstreits: Entscheidend war, ob der Kläger den Kausalzusammenhang zwischen der festgestellten Pfl


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