Streit um Inflationsausgleichsprämie vor dem Arbeitsgericht: Ein Arbeitnehmer in Altersteilzeit scheitert mit seiner Klage auf die Sonderzahlung. Das Gericht argumentiert, der Ausschluss von Mitarbeitern in der Passivphase sei rechtens. Die Entscheidung wirft Fragen nach der gerechten Verteilung von Sonderleistungen auf und könnte weitreichende Folgen für ähnliche Fälle haben. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 Ca 3457/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: ArbG Dortmund Datum: 13.03.2024 Aktenzeichen: 7 Ca 3457/23 Verfahrensart: Arbeitsrechtliche Streitigkeit im Zusammenhang mit tariflichen Ansprüchen bei Altersteilzeit Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Tarifrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Arbeitnehmer, der aufgrund seines Arbeitsvertrages (ab 2006) und einer 2012 geschlossenen Altersteilzeitvereinbarung einen Anspruch auf eine tarifliche Inflationsausgleichsprämie geltend macht. Beklagte: Arbeitgeberin bzw. deren Rechtsvorgängerinnen, die den Anspruch auf die tarifliche Inflationsausgleichsprämie bestreiten. Um was ging es? Sachverhalt: Es ging um die Streitfrage, ob der Arbeitnehmer im Rahmen einer vereinbarten Altersteilzeit einen Anspruch auf eine tarifliche Inflationsausgleichsprämie hat. Dabei finden neben dem ursprünglichen Arbeitsvertrag von 2006 auch Regelungen der Betriebsvereinbarungen (ab 2018 und 2010) sowie die Altersteilzeitvereinbarung von 2012 Berücksichtigung. Der Kläger befand sich seit dem 01.05.2020 in der Passivphase der Altersteilzeit. Kern des Rechtsstreits: Ob der Kläger einen Anspruch auf eine tarifliche Inflationsausgleichsprämie im Rahmen der bestehenden altersteilzeitbezogenen Vereinbarungen hat. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Klage wur
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Haftpflichtversicherer des Zugfahrzeugs haftet für Gespannunfall bei Entladevorgang Im Zentrum des Verkehrsrechts steht häufig die Frage der Haftung bei Unfällen, insbesondere wenn diese in speziellen Situationen wie bei einem Gespannunfall auftreten. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist die Klärung der Betriebsgefahr, die von Anhängern und Zugfahrzeugen ausgeht, insbesondere während des Entladevorgangs. […]