Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Inflationsausgleichsprämie bei Altersteilzeit

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Streit um Inflationsausgleichsprämie vor dem Arbeitsgericht: Ein Arbeitnehmer in Altersteilzeit scheitert mit seiner Klage auf die Sonderzahlung. Das Gericht argumentiert, der Ausschluss von Mitarbeitern in der Passivphase sei rechtens. Die Entscheidung wirft Fragen nach der gerechten Verteilung von Sonderleistungen auf und könnte weitreichende Folgen für ähnliche Fälle haben. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 Ca 3457/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: ArbG Dortmund Datum: 13.03.2024 Aktenzeichen: 7 Ca 3457/23 Verfahrensart: Arbeitsrechtliche Streitigkeit im Zusammenhang mit tariflichen Ansprüchen bei Altersteilzeit Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Tarifrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Arbeitnehmer, der aufgrund seines Arbeitsvertrages (ab 2006) und einer 2012 geschlossenen Altersteilzeitvereinbarung einen Anspruch auf eine tarifliche Inflationsausgleichsprämie geltend macht. Beklagte: Arbeitgeberin bzw. deren Rechtsvorgängerinnen, die den Anspruch auf die tarifliche Inflationsausgleichsprämie bestreiten. Um was ging es? Sachverhalt: Es ging um die Streitfrage, ob der Arbeitnehmer im Rahmen einer vereinbarten Altersteilzeit einen Anspruch auf eine tarifliche Inflationsausgleichsprämie hat. Dabei finden neben dem ursprünglichen Arbeitsvertrag von 2006 auch Regelungen der Betriebsvereinbarungen (ab 2018 und 2010) sowie die Altersteilzeitvereinbarung von 2012 Berücksichtigung. Der Kläger befand sich seit dem 01.05.2020 in der Passivphase der Altersteilzeit. Kern des Rechtsstreits: Ob der Kläger einen Anspruch auf eine tarifliche Inflationsausgleichsprämie im Rahmen der bestehenden altersteilzeitbezogenen Vereinbarungen hat. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Klage wur


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv