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Grad der Behinderung (GdB) von 50 – Voraussetzungen

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Psychische Erkrankung plus chronische Schmerzen: Reicht das für eine Schwerbehinderung? Ein Gericht hat nun entschieden, dass in einem konkreten Fall ein Grad der Behinderung von 40 angemessen ist. Damit bleibt die betroffene Person unter der Schwelle zur Schwerbehinderung. Die Entscheidung wirft ein Schlaglicht auf die komplexen Bewertungskriterien im deutschen Sozialrecht. Zum vorliegenden Urteil Az.: L 10 SB 17/20 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Datum: 13.03.2024 Aktenzeichen: L 10 SB 17/20 Verfahrensart: Sozialrechtliche Streitigkeit zur Feststellung eines Grads der Behinderung Rechtsbereiche: Sozialrecht Klägerin: Betroffene, die einen Grad der Behinderung von 50 ab dem 1. April 2017 beantragt Führt als Argumentation an, dass die Kombination aus orthopädischen und psychischen Beschwerden, ergänzt durch weitere gesundheitliche Einschränkungen wie starke Schmerzen, Achillodynie, Knie- und Hüftprobleme, eine erhebliche Einschränkung bewirke Sozialgericht Hannover: Instanz, die im ursprünglichen Verfahren mit Bescheid vom 3. Februar 2020 den beantragten Grad der Behinderung ablehnte bzw. einen GdB von 30 feststellte Entscheidet, dass die vorgebrachten Argumente der Klägerin nicht zu einer höheren Bewertung führen Sachverhalt: Die Klägerin reichte bereits 2010 einen Antrag wegen Wirbelsäulenbeschwerden, Migräne und Depressionen ein, der abgelehnt wurde Im Juni 2018 beantragte sie erneut die Feststellung eines Grads der Behinderung, diesmal unter Berufung auf orthopädische und psychische Beschwerden mit Rückwirkung ab April 2017 Die Behörde stellte mit Bescheid vom 15. August 2018 einen GdB von 30 fest, woran die Klägerin mit dem Vorbringen von zusätzlichen Beschwerden und Einschränkungen anknüpfte


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