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Rechtsanwälte Kotz GbR

Gesetzliche Unfallversicherung – Berufskrankheit – Long/Post-Covid-Syndrom

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Kämpfen und Siegen mit Long-Covid: Ein Krankenpfleger hat vor Gericht einen wichtigen Sieg errungen und eine Rente aufgrund seiner berufsbedingten Covid-19-Erkrankung erstritten. Das Gericht erkannte die langfristigen Folgen der Infektion an und sprach dem Kläger eine Entschädigung zu. Damit ist der Fall ein wichtiger Meilenstein im Kampf um Anerkennung und Unterstützung für Menschen mit Long-Covid. Zum vorliegenden Urteil Az.: S 2 U 426/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: SG Heilbronn Datum: 12.12.2024 Aktenzeichen: S 2 U 426/24 Verfahrensart: Sozialgerichtsverfahren zur Gewährung einer Verletztenrente und Feststellung gesundheitlicher Folgestörungen im Rahmen einer anerkannten Berufskrankheit Rechtsbereiche: Sozialrecht, Arbeitsmedizin, Berufskrankheitenverordnung Beteiligte Parteien: Kläger: Ein 1963 geborener ehemaliger Krankenpfleger, der nach einer Covid-19-Erkrankung ab Dezember 2020 gesundheitliche Folgeschäden erlitt; er fordert die Gewährung einer Verletztenrente und die Feststellung eines Post‑Covid-Syndroms (inklusive Fatigue, kognitiver Störung und reaktiv ausgelöster depressiver Störung) als Folgen der anerkannten Berufskrankheit. Beklagte: Die Institution, die den ursprünglichen Bescheid erlassen hatte und nun aufgrund des geänderten Urteils dazu verpflichtet wird, die beantragten Leistungen und die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu erstatten. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger, der als Krankenpfleger tätig war, erkrankte im Dezember 2020 an Covid-19. Nach Anerkennung der Erkrankung als Berufskrankheit nach Nr. 3101 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung beantragte er eine Verletztenrente sowie die Feststellung weiterer gesundheitlicher Folgen, die mit einem Post‑Covid-Syndrom einhergehen. K


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