Geblitzt und trotzdem Recht bekommen? Ein Autofahrer wehrte sich gegen seinen Strafzettel, weil er die technischen Daten der Geschwindigkeitsmessung nicht einsehen durfte. Das Oberlandesgericht Saarbrücken gab ihm nun Recht. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Rechte von Bürgern bei Geschwindigkeitsmessungen und die Bedeutung transparenter Verfahren. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 Ss (OWi) 7/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Saarbrücken
- Datum: 14.03.2024
- Aktenzeichen: 1 Ss (OWi) 7/24
- Verfahrensart: Rechtsbeschwerde im Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
- Beteiligte Parteien:
- Betroffener: Person, die wegen einer fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung (30 km/h über dem Limit von 50 km/h in einer geschlossenen Ortschaft) zu einer Geldbuße von 200 Euro verurteilt wurde und nun mit der Rechtsbeschwerde Rügen wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs sowie materiellen und formellen Rechts vorbringt.
- Amtsgericht St. Ingbert: Das untere Gericht, das am 18.07.2023 ein Urteil wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung fällte, dessen Entscheidung durch die Rechtsbeschwerde aufgehoben wurde.
- Verteidiger des Betroffenen: Der Rechtsbeistand, der den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde stellte und die Rügen zur Fortbildung des Rechts, Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung und Verletzung des rechtlichen Gehörs einbrachte.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Betroffene wurde in einer Hauptverhandlung, in der er durch seinen Verteidiger vertreten wurde, wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu einer Geldbuße verurteilt. Einen Tag nach der Hauptverhandlung beantragte sein Verteidiger die Zulassung einer Rechtsbeschwerde, nachdem das schriftliche Urteil am 2.08.2023 zugestellt worden war.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, zu klären, ob die Rechtsbeschwerde – begründet mit Rügen zur Verletzung des rechtlichen Gehörs und mit Hinweisen auf materielle sowie formelle Rechtsfehler – zugelassen werden muss, wodurch das Urteil des Amtsgerichts aufgehoben und der Fall zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen werden soll.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Urteil des Amtsgerichts St. Ingbert vom 18.07.2023 wurde aufgehoben und der Fall zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch hinsichtlich der Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens – an das Amtsgericht St. Ingbert zurückverwiesen.
- Begründung: Die Zulassung der Rechtsbeschwerde wurde damit gerechtfertigt, dass sie sowohl der Fortbildung des Rechts als auch der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung diente, zudem bestand der Vorwurf, dass das rechtliche Gehör des Betroffenen verletzt wurde.
- Folgen: Der Fall wird erneut verhandelt, und das zuvor ergangene Urteil des Amtsgerichts ist aufgehoben. Zudem ist das Amtsgericht St. Ingbert angehalten, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens neu zu entscheiden.
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