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Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrerlaubnisentziehung bei nicht bestimmungsgemäßer Einnahme von Medizinalcannabis

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Schmerzpatientin verliert Führerschein nach auffällig hohen THC-Werten im Blut. Die Frau, die seit Jahren medizinisches Cannabis gegen ihre chronischen Schmerzen erhielt, hatte bei einer Verkehrskontrolle das eingeräumt, kurz zuvor zwei Joints geraucht zu haben. Ein medizinisches Gutachten hatte ihre Fahrtauglichkeit unter der verordneten Cannabis-Medikation eigentlich bestätigt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied nun, dass ihre Werte deutlich über dem therapeutischen Bereich lagen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 CS 24.70 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Datum: 21.03.2024 Aktenzeichen: 11 CS 24.70 Verfahrensart: Sofortvollzug im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnisentziehung Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Fahrerlaubnisrecht Beteiligte Parteien: Antragstellerin: Fahrerin, welche gegen den Sofortvollzug – also die Entziehung ihrer Fahrerlaubnis und die Verpflichtung zur Ablieferung des Führerscheins – vorgeht. Sie war seit Juli 2009 im Besitz der Fahrerlaubnis und wurde am 26. April 2018 wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Konsum von Cannabis sanktioniert. Im Rahmen der Fahreignungsabklärung legte sie ein ärztliches Attest sowie ein Fahreignungsgutachten vor. Um was ging es? Sachverhalt: Die Fahrerin führte am 7. März 2018 nach dem Konsum von Cannabis ein Kraftfahrzeug. Aufgrund der festgestellten Ordnungswidrigkeit wurde ihr Fahrerlaubnisentzug im Sofortvollzug angeordnet. Zur Abklärung ihrer Fahreignung reichte sie entsprechende ärztliche Nachweise ein, was jedoch nicht zur Aufhebung des Vollzugs führte. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob der Sofortvollzug bei der Entziehung der Fahrerlaubnis auch trotz vorgelegter medizinischer Atteste und eines Fahreignungsgutachtens gerechtfertigt sei.


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