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Rechtsanwälte Kotz GbR

Beseitigungsverfügung – Anfechtung – Streitwert

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Im Baurechtsstreit um einen Wintergarten in Nordrhein-Westfalen hat das Oberverwaltungsgericht einen ungewöhnlichen Beschluss gefasst. Nicht nur der Abriss selbst, sondern auch die Bewertung des Wintergartens und die daraus resultierenden Verfahrenskosten sorgten für Auseinandersetzungen. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die komplexen Bewertungsfragen im Baurecht und die Bedeutung eines korrekten Streitwerts für die Prozessparteien. Nun sorgt ein Vergleich für eine überraschende Wendung. Zum vorliegenden Urteil Az.: 10 E 403/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Datum: 21.01.2025 Aktenzeichen: 10 E 403/24 Verfahrensart: Beschluss im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens im Verwaltungsrecht Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Partei, die durch den im eigenen Namen handelnden Prozessbevollmächtigten die Beschwerde eingelegt hat und insbesondere die Streitwertfestsetzung in Frage stellt Verwaltungsgericht: Die Erstinstanz, welche den Streitwert gemäß § 52 Abs. 2 GKG festgesetzt hat Um was ging es? Sachverhalt: Der angefochtene Beschluss ändert die Streitwertfestsetzung im erstinstanzlichen Verfahren auf 5.000 Euro und legt für den Prozessvergleich einen Streitwert von 5.500 Euro fest. Zudem wurde bestimmt, dass das Beschwerdeverfahren gerichtskostenfrei ist und außergerichtliche Kosten nicht erstattet werden. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die vom Verwaltungsgericht festgesetzte Streitwertbemessung nach den gesetzlichen Vorgaben richtig ist und in welchem Umfang die Beschwerde gegen diese Festsetzung zulässig ist. Was wurde entschieden? Entscheidung: Der angefochtene Beschluss wird in Teilen abgeändert – der


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