Ein ungewöhnlich langer Zeitraum der Trennung führte zur Aufhebung des Versorgungsausgleichs bei einer Ehescheidung in Sigmaringen. Obwohl die Ehe über dreizehn Jahre bestand, lebten die Ehepartner nur einen Bruchteil davon zusammen. Die unterschiedliche berufliche Entwicklung während der langen Trennungszeit spielte eine entscheidende Rolle bei der Entscheidung des Gerichts. Diese Entscheidung wirft ein Schlaglicht auf die komplexen Fragen rund um Versorgungsausgleich und lange Trennungsphasen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 F 308/20 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: AG Sigmaringen
- Datum: 12.03.2024
- Aktenzeichen: 2 F 308/20
- Verfahrensart: Scheidungsverfahren
- Rechtsbereiche: Familienrecht, Versorgungsausgleich
- Beteiligte Parteien:
- Antragstellerin: Ehepartnerin, die den Scheidungsantrag eingereicht hat.
- Antragsgegner: Anderer Ehepartner, dem der Scheidungsantrag zugestellt wurde.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Die am Jahr 2007 geschlossene Ehe der Parteien wird aufgrund des Scheiterns der Beziehung geschieden. Die Ehegatten leben seit mindestens April 2012 getrennt, sodass das Scheitern der Ehe als unwiderlegbar vermutet wird.
- Kern des Rechtsstreits: Prüfung des Scheidungsgrundes anhand der Trennung seit mindestens drei Jahren sowie die Frage, ob ein Versorgungsausgleich erfolgen soll.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Ehe wird geschieden, es findet kein Versorgungsausgleich statt, die Kosten des Verfahrens werden gegenseitig aufgehoben und der Verfahrenswert wird auf 13.000,00 € festgelegt.
- Begründung: Das Gericht stellte fest, dass die Ehegatten seit April 2012 getrennt leben und somit das Scheitern der Ehe gem. den gesetzlichen Vorschriften unwiderlegbar vermutet werden kann. Außerdem wird der Versorgungsausgleich als grob unbillig angesehen, weshalb von der Halbierung abgewichen wird.
- Folgen: Die Scheidung wird rechtskräftig, ein Versorgungsausgleich erfolgt nicht und die Prozesskosten werden neutral verteilt, was die praktische Handhabung solcher Fälle in ähnlichen Konstellationen verdeutlicht.
Versorgungsausgleich im Fokus: Ein Fall zeigt komplexe Regelungen auf
Die Regelungen zum Versorgungsausgleich beeinflussen Scheidungen maßgeblich und betreffen nicht nur den Ehegattenunterhalt und die Vermögensaufteilung, sondern auch spezielle Aspekte des Anwartschaftsausgleichs. Besonders im Fall grober Unbilligkeit können Ausschlussgründe eine Rolle spielen, sodass ein Ausschluss Versorgungsausgleich möglich wird – etwa im Kontext eines klar formulierten Ehevertrags nach dem Trennungsjahr. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der diese komplexe Materie verdeutlicht.
Der Fall vor Gericht
Gericht schließt Versorgungsausgleich nach 12-jähriger Trennung aus
Das Amtsgericht Sigmaringen hat in einem wegweisenden Beschluss vom 12. März 2024 die Scheidung eines Ehepaares ausgesprochen und dabei einen Versorgungsausgleich ausgeschlossen. Die im Jahr 2007 geschlossene Ehe wurde nach einer außergewöhnlich langen Trennungszeit von zwölf Jahren geschieden.
Deutliches Missverhältnis zwischen Ehe- und Trennungszeit
Die Besonderheit des Falls liegt in der Verteilung der gemeinsamen und getrennten Zeiten. Von der gesamten Ehezeit von 13 Jahren und 2 Monaten lebte das Paar lediglich 4 Jahre und 6 Monate zusammen….