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Rechtsanwälte Kotz GbR

Ausschluss Versorgungsausgleich wegen grober Unbilligkeit – Voraussetzungen

Ganzen Artikel lesen auf: Familienrechtsiegen.de

Ein ungewöhnlich langer Zeitraum der Trennung führte zur Aufhebung des Versorgungsausgleichs bei einer Ehescheidung in Sigmaringen. Obwohl die Ehe über dreizehn Jahre bestand, lebten die Ehepartner nur einen Bruchteil davon zusammen. Die unterschiedliche berufliche Entwicklung während der langen Trennungszeit spielte eine entscheidende Rolle bei der Entscheidung des Gerichts. Diese Entscheidung wirft ein Schlaglicht auf die komplexen Fragen rund um Versorgungsausgleich und lange Trennungsphasen.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: AG Sigmaringen
Datum: 12.03.2024
Aktenzeichen: 2 F 308/20
Verfahrensart: Scheidungsverfahren
Rechtsbereiche: Familienrecht, Versorgungsausgleich
Beteiligte Parteien:

Antragstellerin: Ehepartnerin, die den Scheidungsantrag eingereicht hat.
Antragsgegner: Anderer Ehepartner, dem der Scheidungsantrag zugestellt wurde.

Um was ging es?

Sachverhalt: Die am Jahr 2007 geschlossene Ehe der Parteien wird aufgrund des Scheiterns der Beziehung geschieden. Die Ehegatten leben seit mindestens April 2012 getrennt, sodass das Scheitern der Ehe als unwiderlegbar vermutet wird.
Kern des Rechtsstreits: Prüfung des Scheidungsgrundes anhand der Trennung seit mindestens drei Jahren sowie die Frage, ob ein Versorgungsausgleich erfolgen soll.

Was wurde entschieden?

Entscheidung: Die Ehe wird geschieden, es findet kein Versorgungsausgleich statt, die Kosten des Verfahrens werden gegenseitig aufgehoben und der Verfahrenswert wird auf 13.000,00 € festgelegt.
Begründung: Das Gericht stellte fest, dass die Ehegatten seit April 2012 getrennt leben und somit das Scheitern der Ehe gem. den gesetzlichen Vorschriften unwiderlegbar vermutet werden kann. Auß[…]


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