Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Amtshaftung – Verkehrssicherungspflicht bezüglich des Zustandes eines Gehweges

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Dramatischer Sturz auf holprigem Gehweg – und kein Schuldiger in Sicht: Eine Seniorin stürzt und verletzt sich, doch das Gericht weist ihre Klage gegen die Gemeinde ab. War es höhere Gewalt, eigenes Verschulden oder einfach nur Pech? Ein Urteil, das Fragen aufwirft und die Debatte über Verkehrssicherungspflichten neu entfacht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 U 142/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Köln Datum: 12.03.2024 Aktenzeichen: 7 U 142/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren (Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO) Rechtsbereiche: Amtshaftungsrecht, Verkehrsrecht, staatshaftungsrechtliche Aspekte Beteiligte Parteien: Klägerin: Reichte die Klage ein und machte geltend, dass eine schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorliege. Beklagte: Wurde vorgeworfen, ihre vertraglich bzw. gesetzlich obliegende Verkehrssicherungspflicht verletzt zu haben, wies diese Vorwürfe jedoch zurück, da Gefahren, die der Straßenbenutzer erkennbar sein musste, nicht von ihr zu vermeiden waren. Um was ging es? Sachverhalt: In dem Rechtsstreit behauptete die Klägerin, dass die Beklagte ihre Verpflichtung zur Abwendung unvorhersehbarer Gefahren im Straßenverkehr schuldhaft verletzt habe. Das Landgericht hatte die Klage abgewiesen, da es an einer schuldhaften Amtspflichtverletzung fehlte. Kern des Rechtsstreits: Ob die Beklagte ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt hat und somit im Rahmen einer Amtshaftung für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden kann. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die zulässige Berufung wurde zurückgewiesen, sodass das Urteil des Landgerichts bestätigt wurde. Begründung: Das Gericht stellte fest, dass


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv