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Rechtsanwälte Kotz GbR

Werkvertrag – Mangelfolgschaden – Verjährung

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Sylt, eine Insel der Schönen und Reichen. Doch auch hier werden Bauherren nicht vor Baumängeln verschont. Ein aktueller Fall zeigt, wie eine mangelhafte Kellerabdichtung zu einem teuren Problem für Architekt und Bauunternehmen wurde. Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein sprach ein deutliches Urteil: Rund 107.000 Euro müssen die Verantwortlichen zahlen. Der Traum vom wasserdichten Keller endete in einem Rechtsstreit. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 U 85/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein Datum: 20.12.2024 Aktenzeichen: 1 U 85/22 Verfahrensart: Zivilrechtliches Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Zivilrecht, Schadensersatzrecht, Baurecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Erhebt Ansprüche auf Zahlung und Schadensersatz aufgrund mangelhafter Herstellung der Lichtschächte des Wohnhauses X. Beklagte (erster): Legte Berufung ein und wird als gesamtschuldnerisch zur Leistung der geforderten Zahlungen verurteilt. Beklagte (zweiter): Legte Anschlussberufung ein, trägt neben den gemeinsamen Zahlungsverpflichtungen zudem allein für 60 % des weiteren materiellen Schadens auf, während der erste Beklagte anteilig zu 40 % haftet. Um was ging es? Sachverhalt: Es geht um Ansprüche der Klägerin, die sich aus der mangelhaften und nicht druckdichten Ausführung der Lichtschächte des Wohnhauses X ergeben. Die Beurteilung des Mangels stützt sich auf die Feststellungen eines Sachverständigen im Rahmen eines eigenständigen Beweisverfahrens. Kern des Rechtsstreits: Streitpunkt war, in welchem Umfang die Beklagten zur Zahlung der beanstandeten Beträge und zum Ersatz weiteren materiellen Schadens verpflichtet sind. Was wurde entschieden? Entscheidung: Beide Bekla


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