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Wegerecht umfasst als Oberbegriff das Fahrrecht und das Gehrecht

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Grundstücksnachbarn streiten um die Nutzung einer Garagenzufahrt. Darf man einen Weg, der laut Grundbucheintrag „befahren“ werden darf, auch zu Fuß begehen? Das Oberlandesgericht Koblenz hat nun ein Urteil zur Reichweite von Grunddienstbarkeiten gefällt und entschieden, dass ein eingetragenes Fahrrecht nicht automatisch auch ein Gehrecht beinhaltet. Dieses Urteil wirft ein Schlaglicht auf die Bedeutung präziser Formulierungen im Grundbuch und die Auslegung von Rechten im Nachbarschaftsrecht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 U 462/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Koblenz Datum: 25.07.2024 Aktenzeichen: 2 U 462/23 Verfahrensart: Rechtsstreit wegen Duldung im Zusammenhang mit einer Grunddienstbarkeit Rechtsbereiche: Zivilrecht, Grundstücksrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Fordert die Herausgabe des mit dem Garagenanbau überbauten Teils des Grundstücks. Ihre Klage wurde in diesem Punkt teilweise stattgegeben. Beklagter: War in der Rechtsstreitigkeit die Partei, die mittels Berufung eine Änderung der erstinstanzlichen Entscheidung herbeiführen wollte. Er wird verurteilt, den umstrittenen Grundstücksteil an die Klägerin herauszugeben; seine weiteren Ansprüche sowie die Widerklage wurden abgewiesen. Um was ging es? Sachverhalt: Es ging um einen Streit über das Duldungsrecht hinsichtlich einer Grunddienstbarkeit. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob der mit einem Garagenanbau überbaute Teil eines Grundstücks an die Klägerin herausgegeben werden muss. Kern des Rechtsstreits: Es wurde zu klären, ob die Voraussetzungen des Duldungsrechts im Rah


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