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Rechtsanwälte Kotz GbR

Verträge mit Gemeinden müssen schriftlich geschlossen werden

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Am … Weiher ist ein erbitterter Streit um Kiesabbaurechte entbrannt. Ein Formfehler aus dem Jahr 1999 könnte nun dazu führen, dass die aktuelle Betreiberin des Kieswerks keine Rechte an der Auskiesung mehr hat. Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat entschieden, dass ein zentraler Vertrag aufgrund eines formalen Mangels nicht wirksam ist. Damit steht die Zukunft des Kiesabbaus am … Weiher auf der Kippe. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 U 152/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Zweibrücken Datum: 30.11.2023 Aktenzeichen: 4 U 152/22 Verfahrensart: Berufungsverfahren und Widerklageverfahren im Zusammenhang mit Auskunfts- und Akteneinsichtsansprüchen sowie der vertraglichen Übertragung von Rechten und Pflichten Rechtsbereiche: Zivilrecht, Vertragsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Hat Auskunft und Akteneinsicht in Plangenehmigungsunterlagen im Zusammenhang mit einem Vertrag über die Auskiesung des Ostteils des fraglichen Weihers beantragt; im Rahmen der Widerklage wurde auch streitig gemacht, ob ihr vertragliche Ansprüche aus dem Kiesentnahmevertrag zustehen. Beklagte: Begehrte in der Berufung die Abänderung des Urteils der Vorinstanz; im Rahmen der Widerklage strebte sie die Feststellung an, dass die aus dem Vertrag mit der Fa. G. … GmbH & Co. KG stammenden Rechte und Pflichten nicht auf die Klägerin übergegangen sind. Fa. G. … GmbH & Co. KG: Vertragspartnerin der Beklagten im Kiesentnahmevertrag vom 31.05.1999; Vertr


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