Am … Weiher ist ein erbitterter Streit um Kiesabbaurechte entbrannt. Ein Formfehler aus dem Jahr 1999 könnte nun dazu führen, dass die aktuelle Betreiberin des Kieswerks keine Rechte an der Auskiesung mehr hat. Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat entschieden, dass ein zentraler Vertrag aufgrund eines formalen Mangels nicht wirksam ist. Damit steht die Zukunft des Kiesabbaus am … Weiher auf der Kippe. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 U 152/22 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: OLG Zweibrücken
- Datum: 30.11.2023
- Aktenzeichen: 4 U 152/22
- Verfahrensart: Berufungsverfahren und Widerklageverfahren im Zusammenhang mit Auskunfts- und Akteneinsichtsansprüchen sowie der vertraglichen Übertragung von Rechten und Pflichten
- Rechtsbereiche: Zivilrecht, Vertragsrecht
- Beteiligte Parteien:
- Klägerin: Hat Auskunft und Akteneinsicht in Plangenehmigungsunterlagen im Zusammenhang mit einem Vertrag über die Auskiesung des Ostteils des fraglichen Weihers beantragt; im Rahmen der Widerklage wurde auch streitig gemacht, ob ihr vertragliche Ansprüche aus dem Kiesentnahmevertrag zustehen.
- Beklagte: Begehrte in der Berufung die Abänderung des Urteils der Vorinstanz; im Rahmen der Widerklage strebte sie die Feststellung an, dass die aus dem Vertrag mit der Fa. G. … GmbH & Co. KG stammenden Rechte und Pflichten nicht auf die Klägerin übergegangen sind.
- Fa. G. … GmbH & Co. KG: Vertragspartnerin der Beklagten im Kiesentnahmevertrag vom 31.05.1999; Vertraglicher Hintergrundpunkt im Streit um den Übergang vertraglicher Rechte und Pflichten.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Die Klägerin wollte Einsicht in Plangenehmigungsunterlagen im Zusammenhang mit der geplanten Auskiesung des Ostteils eines Weihers erhalten. Zugleich streitet die Beklagte in der Widerklage darüber, ob aus dem im Jahr 1999 geschlossenen Vertrag über Kiesentnahmen die damit verbundenen Rechte und Pflichten auf die Klägerin übergegangen sind.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging im Wesentlichen um die Frage, ob die Klägerin Ansprüche aus dem Kiesentnahmevertrag ableiten kann beziehungsweise ob die vertraglichen Rechte und Pflichten ausschließlich bei der Beklagten verbleiben.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Urteil des Landgerichts Frankenthal vom 10.11.2022 wurde abgeändert. Die Klage der Klägerin wurde abgewiesen. In der Widerklage wurde festgestellt, dass die Rechte und Pflichten aus dem Kiesentnahmevertrag vom 31.05.1999 nicht auf die Klägerin übergegangen sind und ihr daraus keine Ansprüche gegen die Beklagte zustehen. Zudem trägt die Klägerin die Kosten des Rechtsstreits, das Urteil ist vorläufig vollstreckbar und die Revision wird nicht zugelassen.
- Folgen: Die Klägerin muss die festgesetzten Prozesskosten tragen. Durch die Entscheidung wird bestätigt, dass vertragliche Ansprüche aus dem besagten Kiesentnahmevertrag ausschließlich der Beklagten zuzurechnen sind, was insbesondere bei künftigen Streitigkeiten zu berücksichtigen ist.
Schriftliche Gemeindeverträge: Rechtssicherheit und transparente Genehmigung
Verträge mit Gemeinden schriftlich abzuschließen, sichert die Rechtssicherheit Gemeindeverträge und entspricht den Anforderungen des Kommunalrechts Verträge. Auch im Fall von schriftlichen Verträgen Kommunen und schriftlichen Vereinbarungen sind klare rechtliche Grundlagen Verträge Gemeinden und das Schriftformerfordernis von zentraler Bedeutung….