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Rechtsanwalt muss Mandanten nicht ungefragt über Rechtsanwaltskosten aufklären

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Darf ein Anwalt für verschiedene Tätigkeiten unterschiedliche Abrechnungsmodelle nutzen? Oder muss er Mandanten ungefragt auf günstigere Optionen hinweisen? Ein aktueller Fall vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf wirft Fragen nach den Pflichten von Anwälten und den Rechten von Mandanten auf. Im Zentrum steht die Frage, inwieweit Anwälte zur Kostenaufklärung verpflichtet sind und welche Rolle individuelle Vereinbarungen spielen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 24 U 85/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Düsseldorf Datum: 16.09.2024 Aktenzeichen: 24 U 85/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Legte Berufung gegen die Entscheidung des Landgerichts ein und argumentierte, dass die ursprüngliche Entscheidung zu überprüfen sei. Landgericht: Hatte in erster Instanz die Klage abgewiesen, was durch den Senat bestätigt wurde. Gegenpartei: Vertrat die Auffassung, dass die Berufungsbegründung keine wesentlichen verfahrensrechtlichen Mängel aufweise und unterstützte damit die Abweisung der Klage durch das Landgericht. Um was ging es? Sachverhalt: Im Berufungsverfahren wandte sich der Kläger gegen die Entscheidung des Landgerichts, das seine Klage abgewiesen hatte. Der Senat des OLG Düsseldorf will die Berufung zurückweisen, hebt den mündlichen Verhandlungstermin auf und setzt den Streitwert auf bis zu EUR 10.000,00 fest. Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob die Berufungsbegründung verfahrensrechtlich erhebliche Mängel oder Hinweise auf eine Rechtsverletzung enthält, die eine Abweichung von der Entscheidung des Landgerichts rechtfertigen könnten. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen. Der


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