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Rechtsanwälte Kotz GbR

Grundbuchverfahren – Bemessung des Grundstückswerts

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Streit um Millionenwerte: Ein Wohnhaus, Baujahr 1937, in W. wird zum Zankapfel. Das Grundbuchamt und das Oberlandesgericht sind sich uneins über den wahren Wert. Eine alte Heizung, ein feuchter Keller und eine fehlende Dämmung spielen eine entscheidende Rolle. Zum vorliegenden Urteil Az.: 19 W 18/23 (Wx) | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Karlsruhe Datum: 19.12.2024 Aktenzeichen: 19 W 18/23 (Wx) Verfahrensart: Verfahren zur Wertfestsetzung im Zusammenhang mit dem Grundbucheintrag Rechtsbereiche: Grundbuchrecht, Notarkostenrecht Beteiligte Parteien: Partei: Beschwerdeführender Teilnehmer – richtet sich gegen die festgesetzten Werte für Eigentumswechsel und Nießbrauch an einem Grundstück Partei: Beschwerdeführender Teilnehmer – wendet sich mit einer analogen Beschwerde gegen die gleichen Wertfestsetzungen Partei: Der Beteiligte, der den Eintragungsantrag im Namen der Beschwerdeführenden gestellt hat, wodurch beide als Kostenschuldner gelten Um was ging es? Sachverhalt: Die Beschwerdeführenden wandten sich gegen den vom Amtsgericht Mannheim – Grundbuchamt am 8. März 2023 festgesetzten Geschäftswert. Es wurden für den Eigentumswechsel und die Einräumung von Nießbrauchrechten an zwei Grundstücken konkrete Werte (900.000,00 EUR bzw. 450.000,00 EUR für ein Grundstück und 7.314,00 EUR sowie 3.657,00 EUR für ein anderes Grundstück) festgesetzt. Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob die Form des Eintragungsantrags – der im Namen beider Beschwerdeführender gestellt wurde – zu deren Kostenschuldnerschaft führt und ob die festgesetzten Werte der Gebührenbemessung entsprechen. Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Gericht bestätigte die Festsetzung der Geschäftswerte. Für de


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