Erben aufgepasst: Die Kosten für die Grundbuchumschreibung nach einer Erbauseinandersetzung können unter bestimmten Umständen entfallen. Ein aktueller Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg stärkt die Rechte von Erben in diesem Punkt. Die Entscheidung macht deutlich, dass die Gebührenprivilegierung auch dann greift, wenn die Erbauseinandersetzung notariell beurkundet wurde. Dies erleichtert die zeitnahe und kostengünstige Anpassung des Grundbuchs an die tatsächliche Erbfolge. Zum vorliegenden Urteil Az.: 10 Wx 2/25 e | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Bamberg Datum: 16.01.2025 Aktenzeichen: 10 Wx 2/25 e Verfahrensart: Beschluss im Beschwerdeverfahren Rechtsbereiche: Erbrecht, Grundbuchrecht Beteiligte Parteien: Erinnerungs- und Beschwerdeführerin: Miterbin, die nach der Erbauseinandersetzung die Umschreibung des Grundeigentums beantragte und gegen die ausgestellte Gebührenrechnung (KV-GNotKG Nr. 14110) vorging. Amtsgericht Würzburg: Gericht, dessen Beschluss vom 20.12.2024 und zugehörige Kostenrechnung von der Beschwerdeführerin angefochten wurden, da dort die Gebührenprivilegierung bejaht worden war. Um was ging es? Sachverhalt: Nach dem Tod des Eigentümers eines im Grundbuch eingetragenen Grundstücks wurde im Rahmen einer notariellen Teilerbenauseinandersetzung das Grundeigentum auf die Beschwerdeführerin umgeschrieben. Anschließend wurde eine Gebührenrechnung gemäß KV-GNotKG Nr. 14110 erstellt, gegen die die Beschwerdeführerin eine Erinnerung einlegte. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die Gebührenprivilegierung nach KV-GNotKG Nr. 14110 im Kontext der Grundstücksumschreibung infolge einer Erbauseinandersetzung anzuwenden ist.
Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de AG Villingen-Schwenningen, Az.: 6 Cs 33 Js 15758/17, Beschluss vom 05.03.2019 1. Auf die Erinnerung wird der Beschluss vom 18.1.2019 dahingehend abgeändert, dass zu zahlende Gebühren und Auslagen i.H.v. 643,79 € festgesetzt werden. 2. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet. Gründe I. Mit Antrag vom 15.1.2018 (AS 101) […]