Im Gewerbemietstreit vor dem Oberlandesgericht Schleswig ging es um viel Geld und noch mehr Ärger. Eine Vermieterin forderte hohe Mietnachzahlungen, während die Mieterin mit erheblichen Feuchtigkeitsschäden und fehlenden Flächen zu kämpfen hatte. Das Gericht fällte ein überraschendes Urteil: Nicht die Mieterin, sondern die Vermieterin muss nun tief in die Tasche greifen und über 27.000 Euro Nebenkosten zurückzahlen. Und damit nicht genug: Auch die Feuchtigkeitsschäden muss die Vermieterin beheben. Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 U 8/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Schleswig Datum: 23.10.2024 Aktenzeichen: 12 U 8/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren mit Widerklage im Zivilprozess Rechtsbereiche: Zivilrecht, Mietrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Initiierte die Klage und reichte eine Widerklage ein; wird verurteilt, bestimmte Zahlungen an die Beklagte zu leisten und Mietmängel im Objekt zu beseitigen. Beklagte: Legte Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Lübeck ein; wird verurteilt, an die Klägerin einen geringeren Betrag samt Zinsen zu zahlen. Um was ging es? Sachverhalt: Der Rechtsstreit betrifft die Verrechnung von wechselseitigen Zahlungsforderungen. Es handelt sich um einen Fall, in dem die Beklagte zur Zahlung eines geringeren Betrags an die Klägerin verurteilt wurde, während im Rahmen der Widerklage die Klägerin zu höheren Zahlungen sowie der Beseitigung konkreter Mietmängel im vermieteten Objekt verpflichtet wurde. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, wie streitige Zahlungsansprüche und mietrechtliche Instandsetzungsverpflichtungen zwischen den Parteien beurteilt und abzugleichen sind. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Berufung der Beklagten wurde teilweise abgeändert. Die
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Amtsgericht Coburg, Az.: 15 C 696/17, Urteil vom 14.07.2017 Endurteil (abgekürzt nach § 313a Abs. 1 ZPO) 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 116,28 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.04.2017 zu zahlen. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des […]