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Rechtsanwälte Kotz GbR

Formell und materiell baurechtswidrige Wohnung – Nutzungsuntersagung gegen Mieter

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Eigentümer errichtet Doppelhaus und unterschreitet den gesetzlichen Mindestabstand zum Nachbargrundstück um bis zu 45 Zentimeter. Die Bauaufsicht ordnet ein Nutzungsverbot für die Wohnungen an. Mieter müssen ihre Wohnungen verlassen, da das Gebäude nicht den baurechtlichen Vorschriften entspricht. Das Oberverwaltungsgericht bestätigt die Entscheidung der Vorinstanz und bewertet die Grenzabstandsunterschreitung als gravierenden Verstoß gegen das Baurecht.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: OVG Lüneburg
Datum: 20.01.2025
Aktenzeichen: 1 ME 158/24
Verfahrensart: Verfahren zum vorläufigen Rechtsschutz im Verwaltungsrecht
Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Baurecht
Beteiligte Parteien:

Antragsteller:

Mieter und Bewohner einer Wohneinheit im südlichen Erdgeschoss eines Doppelhauses in A-Stadt, die gemeinsam vorläufigen Rechtsschutz gegen die Nutzungsuntersagungen beantragen
Mieter und Bewohner der darüber gelegenen Wohneinheit, der ebenfalls vorläufigen Rechtsschutz beantragt

Beigeladene:

Eigentümer des Gebäudes, bei dem die Bauausführung von der erteilten Baugenehmigung abweicht (u.a. Unterschreitung des Mindestgrenzabstands um bis zu 45 cm und teilweise im Bauwich liegende Anbauten)
Weitere Beteiligte, deren außergerichtliche Kosten nicht erstattungsfähig sind

Um was ging es?

Sachverhalt:
Antragsteller beantragen vorläufigen Rechtsschutz gegen die Nutzungsuntersagungen für zwei im Bauwich errichtete Wohnungen. Das Gebäude weicht von der genehmigten Bauweise ab, indem es den vorgeschriebenen Mindestgrenzabstand um bis zu 45 cm unterschreitet und einige Anbauten teilweise in den Bauwich ragen.
Kern des Rechtsstreits:
Streitpunkt ist, ob der beantragt[…]


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