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Fahrerlaubnisentziehung Cannabiskonsum Grenzwert von 3,5 ng/ml THC-Blutserum

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Weil er mit mehr als doppelt so viel THC im Blut als erlaubt Auto gefahren ist, hat ein Gericht in Ansbach den Führerscheinentzug eines Mannes bestätigt. Obwohl er keine Ausfallerscheinungen gezeigt hatte, deute der hohe Wert auf eine Cannabisgewöhnung hin, so das Gericht. Ein medizinisches Gutachten sollte klären, ob der Mann zwischen Konsum und Fahren unterscheiden kann. Die neue Rechtslage zum Cannabiskonsum, die seit April 2024 in Kraft ist, wurde in dem Verfahren berücksichtigt. Zum vorliegenden Urteil Az.: AN 10 S 24.3086 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: VG Ansbach
  • Datum: 03.01.2025
  • Aktenzeichen: AN 10 S 24.3086
  • Verfahrensart: Einstweiliger Rechtsschutz im Bereich Fahrerlaubnisrecht
  • Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Verkehrsrecht
  • Beteiligte Parteien:
  • Antragsteller: Inhaber mehrerer Fahrerlaubnisse, der im einstweiligen Rechtsschutz die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis beantragt, um die Abgabe seines Führerscheins und des Fahrgastbeförderungsscheins zu vermeiden.
  • Antragsgegner: Behördliche Instanz, die auf den Vorfall am 3. Mai 2024 – dokumentiert durch eine Blutprobe mit signifikanten Cannabiskonzentrationen – reagiert und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Fahrerlaubnisentzug eingeleitet hat.
  • Um was ging es?
  • Sachverhalt: Der Antragsteller wurde am 3. Mai 2024 unter Einfluss von Cannabis beim Führen eines Kraftfahrzeugs kontrolliert. Eine Blutprobe ergab THC-Werte und weitere nachweisbare Cannabismetaboliten. Trotz des Nachweises von Substanzen wurden keine offensichtlichen Ausfallerscheinungen oder Fahrfehler festgestellt. Im Anschluss beantragte der Antragsteller im einstweiligen Rechtsschutz die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob der Antragsteller einen Anspruch auf den einstweiligen Rechtsschutz zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs hat, trotz des nachgewiesenen Cannabiseinflusses und den damit verbundenen behördlichen Maßnahmen.
  • Was wurde entschieden?
  • Entscheidung: Der Antrag wird abgelehnt; der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.
  • Begründung: Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die vorliegenden Beweise – insbesondere die ermittelten Blutwerte und der ärztliche Bericht – den Sachverhalt eindeutig bestätigen: Der Antragsteller stand am Tag des Vorfalls unter Einfluss von Cannabis. Dies führe dazu, dass kein Anspruch auf die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs besteht.
  • Folgen: Der Antragsteller muss die festgesetzten Verfahrenskosten tragen. Das Urteil verdeutlicht, dass bei nachgewiesenem Drogenkonsum im Straßenverkehr entsprechende behördliche Maßnahmen auch im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens nicht aufgehoben werden.

Fahrerlaubnisentziehung bei Cannabiskonsum: Ein Fall mit THC Grenzwert von 3,5 ng/ml

Die Diskussion um die Fahrerlaubnisentziehung bei Cannabiskonsum – speziell bei einem THC Grenzwert von 3,5 ng/ml im THC Blutserum – stellt eine zentrale Herausforderung im Fahrerlaubnisrecht dar. Maßnahmen wie Fahrverbot, MPU und Drogenverkehrskontrolle zeigen, wie relevant diese Thematik für die Verkehrssicherheit und die Cannabis Gesetzgebung ist….


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