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Fahrerlaubnisentziehung – Auffangstreitwert

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Ein Autofahrer wollte seinen Führerschein zurück – und vor Gericht einen höheren Streitwert durchsetzen. Doch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) wies seine Beschwerde ab. Damit bleibt der Streitwert für die Entziehung der Fahrerlaubnis geringer als vom Kläger erhofft. Das Urteil zeigt, dass die Bewertung von Fahrerlaubnisverfahren nicht so einfach ist, wie man vielleicht denkt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 16 E 714/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Datum: 14.01.2025 Aktenzeichen: 16 E 714/24 Verfahrensart: Streitwertbeschwerdeverfahren im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zur Entziehung der Fahrerlaubnis Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Gebührenrecht, Fahrerlaubnisrecht Beteiligte Parteien: Kläger – vertreten durch den Prozessbevollmächtigten, der eine Erhöhung des Streitwerts anstrebt Verwaltungsgericht Münster – dessen Festsetzung des Streitwerts von ca. 5.000 Euro als Grundlage im Verfahren zur Fahrerlaubnisentziehung beanstandet wurde Um was ging es? Sachverhalt: Es ging um die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen die vom Verwaltungsgericht Münster am 29. Oktober 2024 festgesetzte Streitwerthöhe. Der Antrag zielte auf eine Erhöhung des Streitwerts (auf 12.500 bzw. 12.663,45 Euro) ab, was auch die Gebühren- und Auslagenfestsetzung umfasst. Kern des Rechtsstreits: Es stellte sich die Frage, ob die vom Verwaltungsgericht Münster bestimmte Streitwertfestsetzung, gestützt auf die gesetzlichen Regelungen des GKG und unter Anwendung des Auffangwerts von 5.000 Euro bei Fahrerlaubnisverfahren, korrekt sei oder ob eine Erhöhung gerechtfertigt wäre. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Beschwerde wird zurückgewiesen


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