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Erfüllungsanspruch aus Kapitallebensversicherung

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210.000 Euro zum Greifen nah, aber nicht für jeden: Ein Versicherungsnehmer hat vor dem Landgericht Mannheim eine herbe Niederlage erlitten. Sein Traum von der Auszahlung einer Kapitallebensversicherung ist vorerst geplatzt. Der Grund: Eine Klausel im Vertrag, die den Geldfluss an den Erfolg der Geldanlage knüpft. Das Urteil wirft einen neuen Blick auf komplexe Versicherungsverträge und die Frage, wann Versprechen wirklich bindend sind. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 O 86/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: LG Mannheim Datum: 17.12.2024 Aktenzeichen: 11 O 86/24 Verfahrensart: Streitigkeit aus einem Versicherungsvertrag Rechtsbereiche: Versicherungsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Verfolgt den Erfüllungsanspruch aus einer Kapitallebensversicherung; beruft sich auf vertragliche Regelungen zum vereinbarten Auszahlungsbetrag. Beklagte: Verwalterin des kapitalgedeckten Anlagepools der fondsgebundenen Lebensversicherung; garantiert, dass der Anteilswert nicht sinkt und weist regelmäßig einen deklarierten Wertzuwachs aus. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger macht einen Erfüllungsanspruch aus einer Kapitallebensversicherung geltend. Der Vertrag begann am 06.01.2004 über eine Laufzeit von 25 Jahren, wobei der Kläger für 20 Jahre monatliche Prämien zahlte. Streitpunkt ist, ob die vereinbarte Auszahlung zum 01.01.2024 vorbehaltlos geschuldet ist oder unter der Bedingung erfolgt, dass ein ausreichender Vertragswert vorhanden ist. Kern des Rechtsstreits: Ob die Auszahlung des Versicherungsbetrags für den festgelegten Termin bedingungslos geschuldet ist oder an das Vorliegen eines bestimmten Vertragswertes geknüpft werden muss. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Klage wird abgewiesen;


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