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Rechtsanwälte Kotz GbR

Erbausschlagungserklärung durch bevollmächtigten Rechtsanwalt – öffentliche Beglaubigung

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Eine überraschende Pflegegeldnachzahlung in Höhe von fast 19.000 Euro stellte einen Erben vor die Frage, ob er seine bereits erklärte Erbausschlagung anfechten kann. Der Versuch scheiterte jedoch an einer entscheidenden Formalie. Das Gericht betonte die Bedeutung der Einhaltung zwingender Formvorschriften bei der Anfechtung einer Erbausschlagung, auch wenn moderne Kommunikationsmittel wie das elektronische Anwaltspostfach (beA) genutzt werden.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: OLG Frankfurt
Datum: 16.01.2025
Aktenzeichen: 21 W 123/24
Verfahrensart: Beschwerdeverfahren im Nachlassrecht
Rechtsbereiche: Erbrecht, Nachlassrecht
Beteiligte Parteien:

Antragsteller: Der einzige Sohn des Erblassers, der gegenüber dem Nachlassgericht gemeinsam mit seiner Ehefrau die Ausschlagung der Erbschaft für ihren gemeinsamen Sohn erklärte unter der Annahme, der Nachlass sei überschuldet.
Ehefrau des Antragstellers: Beteiligte, die gemeinsam mit ihrem Ehemann die Ausschlagung der Erbschaft für ihren gemeinsamen Sohn erklärte.
Mutter eines weiteren Sohnes: Person, die die Ausschlagung der Erbschaft für ihren Sohn gegenüber dem Nachlassgericht vornahm.
Nachlassgericht Hünfeld: Behörde, die den Beschluss erließ, gegen den der Antragsteller mit seiner befristeten Beschwerde vorging.

Um was ging es?

Sachverhalt: Der Antragsteller und seine Ehefrau erklärten gegenüber dem Nachlassgericht die Ausschlagung der Erbschaft für ihren gemeinsamen Sohn, weil der Nachlass überschuldet sei. In der Folge ordnete das Nachlassgericht eine Nachlasspflegschaft an, und das erstellte Nachlassverzeichnis wies einen Aktivnachlass von ca. 2.000 € im Vergleich zu erheblich höheren Beerdigungskosten auf. Zudem erfolgte eine separate Ausschlagung der Erbschaft durch die Mutter eines weiteren Sohnes[…]


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