Duschen im eigenen Bad wurde für eine Mieterin zur nervenaufreibenden Zerreißprobe. Wegen einer defekten Duschtür lief das Wasser ungehindert ins Bad und sogar in den Flur. Der Vermieter ließ monatelang auf sich warten, bevor er endlich tätig wurde. Das Amtsgericht Paderborn stärkte nun die Rechte der Mieterin und verurteilte den Vermieter zur Rückzahlung überzahlter Miete. Zum vorliegenden Urteil Az.: 58a C 129/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: AG Paderborn
- Datum: 11.04.2024
- Aktenzeichen: 58a C 129/23
- Verfahrensart: Streit um Rückzahlungsanspruch zu viel gezahlter Miete
- Rechtsbereiche: Mietrecht, Vertragsrecht
- Beteiligte Parteien:
- Klägerin: Mieterin, die aufgrund eines nicht behobenen Mangels an der Dusche der Mietwohnung sowie erfolgter Mietminderung den Anspruch auf Rückzahlung eines zu viel gezahlten Mietbetrags geltend macht.
- Beklagte: Vermieterin bzw. Hausverwaltung, die sich in der Auseinandersetzung mit der Mieterin über den Anspruch auf Rückzahlung von zu viel gezahlter Miete positioniert.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Die Mieterin informierte die Hausverwaltung im September 2022 über einen Defekt an der Duschtür. Obwohl ein weiterer Mangel (defekter Spülkasten) repariert wurde, blieb der Schaden an der Dusche zunächst unbehandelt. Nach Ankündigung, den Mangel selbst reparieren zu lassen, minderte die Mieterin im Juni 2023 10 % der Kaltmiete und fordert nun die Rückzahlung eines zu viel gezahlten Mietbetrags.
- Kern des Rechtsstreits: Ob die Mieterin aufgrund der andauernden Mängelbeseitigung einen Rückzahlungsanspruch für zu viel gezahlte Miete hat.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 442,00 Euro zuzüglich Zinsen (5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz seit dem 12.04.2024) zu zahlen, und die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Streitwert wurde anfangs bis zum 11.04.2024 auf bis zu 5.000,00 Euro und danach auf 442,00 Euro festgesetzt.
- Folgen: Die Beklagte muss den festgesetzten Betrag samt Zinsen zahlen sowie die Prozesskosten tragen. Das Urteil sorgt zudem für Klarheit im Umgang mit Mietminderungsfällen bei andauernden Mängeln in Mietwohnungen.
Wasserschaden vermeiden: Innovative Lösungen für moderne Mietbäder
Moderne Sanitärinstallationen in der Mietwohnung sind entscheidend, um Wasserschaden zu verhindern und Überschwemmung zu vermeiden. Mit einem durchdachten Duschsystem und optimaler Wasserableitung wird das Duschen in der Mietwohnung, teils als alternatives Duschen statt der Badewanne, sicher gestaltet – ergänzt durch effiziente Duschabtrennung in Mietwohnungen und Handtuchheizkörper im Bad. Ein konkreter Fall zeigt, welche Herausforderungen und Lösungen bei der modernen Badezimmergestaltung bestehen.
Der Fall vor Gericht
Defekte Duschtür berechtigt zu zehnprozentiger Mietminderung
Das Amtsgericht Paderborn hat einer Mieterin Recht gegeben, die wegen einer defekten Duschtür ihre Miete um zehn Prozent gekürzt hatte. Die Vermieterin muss der Klägerin nun 442 Euro zu viel gezahlte Miete zurückerstatten.
Monatelanger Streit um tropfende Dusche
Im September 2022 meldete die Mieterin den Defekt an ihrer Duschtür bei der Hausverwaltung. Die Tür ließ sich nicht richtig schließen, wodurch bei jedem Duschvorgang erhebliche Wassermengen ins Badezimmer liefen….