Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

WEG-Grundbeschluss über Glasfaserausbau ist kein Ausführungsbeschluss

Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de

Eigentümerstreit um den Glasfaserausbau in einer WEG: Ein Grundsatzbeschluss ebnet den Weg für schnelles Internet. Das Amtsgericht Hamburg-St. Georg stärkt mit seinem Urteil die Rechte von Wohnungseigentümergemeinschaften bei der Modernisierung ihrer Gebäude. Knackpunkt der Auseinandersetzung: Reicht ein Grundsatzbeschluss zum „Ob“ oder muss das „Wie“ der Baumaßnahmen gleich mitentschieden werden? Die Entscheidung der Richter schafft Klarheit und könnte Signalwirkung für ähnliche Fälle haben. Zum vorliegenden Urteil Az.: 980b C 20/24 WEG | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: AG Hamburg-St. Georg Datum: 17.01.2025 Aktenzeichen: 980b C 20/24 WEG Verfahrensart: k.A. Rechtsbereiche: Wohnungseigentumsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Eigentümer einer Einheit, der seine Mitgliedschaft in der Gemeinschaft betont und den Beschluss der Eigentümerversammlung zur baulichen Veränderung im Hinblick auf das Glasfasernetz anfechtet. Beklagte: Träger der in der Eigentümerversammlung gefassten Beschlussfassung, wonach bauliche Maßnahmen für den Anschluss an das Glasfasernetz ermöglicht werden sollen. Um was ging es? Sachverhalt: Streit um einen Garagenneubau in einer Wohnungseigentümergemeinschaft, bei dem Eigentümer ohne Garage nicht an den Kosten für eine neue Stellplatzanlage beteiligt werden dürfen. Kern des Rechtsstreits: Ob die Kosten einer baulichen Maßnahme nach dem Prinzip der individuellen Nutzungsvorteile statt nach einem allgemeinen Kostenverteilungsschlüssel verteilt werden müssen. Was wurde entschieden? Entscheidung: Der Bundesgerichtshof entschied, dass Eigentümer ohne Garage nicht an den Kosten für den Garagenneubau beteiligt werden dürfen und die Kostenverteilung individuell anhand der Nutzungsvorteile er


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv