Kleiner Fisch gegen groÃen Fang: Im Streit um ein 8.000 Quadratmeter groÃes Grundstück in Bad Zwischenahn hat ein Gericht der Gemeinde nun den Vorrang eingeräumt. Obwohl Kaufinteressenten bereits einen Vertrag mit dem Eigentümer geschlossen hatten, griff die Gemeinde zu einem besonderen Mittel. Ihr Ziel: die Entwicklung eines Gewerbegebietes. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 A 185/20 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: VG Oldenburg Datum: 27.02.2024 Aktenzeichen: 4 A 185/20 Verfahrensart: k.A. Rechtsbereiche: Immobilienrecht, Vertragsrecht Beteiligte Parteien: Kläger (eine Klägerin mit einem Anteil von 51 % und ein Kläger mit einem Anteil von 49 %): Schlossen einen notariell beurkundeten Grundstückskaufvertrag mit dem Beigeladenen ab und wenden sich gegen die Ausübung eines Vorkaufsrechts. Beklagte: Erklärte die Ausübung eines vertraglich vereinbarten Vorkaufsrechts und sieht sich dadurch in ihrem Recht berufen. Beigeladene: War in vorangegangene Verhandlungen eingebunden und schloss den Kaufvertrag gemeinsam mit den Klägern ab; ihre auÃergerichtlichen Kosten wurden als nicht erstattungsfähig beurteilt. Um was ging es? Sachverhalt: Die Kläger schlossen mit dem Beigeladenen einen notariell beurkundeten Grundstückskaufvertrag über eine Teilfläche aus einem gröÃeren Flurstück in der Gemeinde Bad Zwischenahn. Im Anschluss erklärte die Beklagte die Ausübung ihres Vorkaufsrechts. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die Beklagte zur Ausübung ihres vertraglich vereinbarten Vorkaufsrechts berechtigt ist, obwohl bereits ein Kaufvertrag zwischen den Klägern und dem Beigeladenen zustande gekommen ist. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner. Die auÃ
Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de Feststellungsumfang bei Schuldspruch OLG Dresden – Az.: 2 Ss 9/12 – Beschluss vom 10.02.2012 1. Auf die Revisionen des Angeklagten werden a) das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 04. Oktober 2011 (Az.: 7 Ns 740 Js 43234/10) mit den Feststellungen in vollem Umfang aufgehoben und b) das Urteil desselben Gerichts […]