Ein Zusammenstoß zwischen einem Auto und einem betrunkenen Fußgänger wirft viele Fragen auf: Wer trägt die Schuld, wenn Alkohol im Spiel ist? Und wie beeinflusst der Zustand des Fußgängers die Haftung? Ein Gericht musste entscheiden, wie ein solcher Fall unter Berücksichtigung der spezifischen Umstände zu beurteilen ist. Zum vorliegenden Urteil Az.: 14 U 119/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Celle Datum: 18.12.2024 Aktenzeichen: 14 U 119/24 Verfahrensart: Berufungsverfahren im Zivilrecht Rechtsbereiche: Zivilrecht, Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Fordert von den Beklagten zusätzliches Hinterbliebenengeld und anteilige Beerdigungskosten im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall, bei dem ihr Sohn verstarb. Beklagte (Fahrzeugführende Partei): Verantwortlich für das Fahrzeug, das in den Unfall verwickelt war. Beklagte (Versichernde Partei): Zuständig aufgrund der Haftpflichtversicherung des Unfallfahrzeugs. Um was ging es? Sachverhalt: Am 11.07.2021 ereignete sich ein Verkehrsunfall, bei dem der Sohn der Klägerin, der unter Alkoholeinfluss stand, mit einem Fahrzeug kollidierte und noch am Unfallort verstarb. Im Strafverfahren gegen die fahrzeugführende Partei wurde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Kern des Rechtsstreits: Es wird geprüft, ob die Klägerin zusätzliches Hinterbliebenengeld und anteilige Beerdigungskosten beanspruchen kann, trotz des eingeleiteten und gegen Geldauflage eingestellten Strafverfahrens. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Berufung de
Ganzen Artikel lesen auf: Baurechtsiegen.de OLG Karlsruhe – Az.: 13 U 121/10 – Urteil vom 24.05.2011 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Freiburg vom 09.06.2010 wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsrechtszuges zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. 4. Die Revision wird nicht zugelassen. 5. […]