In einer aufsehenerregenden Verfolgungsjagd über mehrere Autobahnen lieferten sich ein Motorradfahrer und die Polizei ein Katz-und-Maus-Spiel mit dramatischem Ausgang. Ein riskantes Fahrmanöver des Motorradfahrers endete mit einem Sturz und schweren Verletzungen. Nun musste sich ein Polizist vor Gericht verantworten. Das Urteil sorgt für Diskussionen über die Verhältnismäßigkeit polizeilicher Maßnahmen bei Verfolgungen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 ORs 28/24 – 161 SRs 9/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: KG Berlin Datum: 23.10.2024 Aktenzeichen: 3 ORs 28/24 – 161 SRs 9/24 Verfahrensart: Revision im Strafverfahren Rechtsbereiche: Strafrecht, Verkehrsrecht Beteiligte Parteien: Nebenkläger X: Legte Revision gegen das Urteil des Landgerichts Berlin ein; seine Revision wurde als unbegründet verworfen; trägt die Kosten seines Rechtsmittels sowie die dem Angeklagten im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen. Angeklagter: War in das Verfahren wegen des Tatvorwurfs der (vorsätzlichen) Körperverletzung im Amt verwickelt; im erstinstanzlichen Verfahren wurde er zu einer Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt verurteilt, im angegriffenen Urteil jedoch freigesprochen. Um was ging es? Sachverhalt: Ein Verkehrsunfall ereignete sich auf der Abfahrt F-Straße der Autobahn 103 in Berlin im Anschluss an eine etwa fünfminütige Polizeiflucht des Nebenklägers, die sich über Teile der Autobahnen 115 und 100 erstreckte. Während des Einsatzes nahmen der Angeklagte und ein Zeuge den Nebenkläger auf seinem Motorrad wahr, als dieser mit hoher Geschwindigkeit überholte, eine Sperrfläche überfuhr und in die Kurve Richtung Autobahn 100 Süd einbog. Kern des Rechtsstreits: Die Revision des Nebenklägers X gegen das Urteil des Landgerichts Berlin un
Ganzen Artikel lesen auf: Meinmietrecht.de Ungültige WEG-Beschlüsse: Gericht mahnt Transparenz bei baulichen Veränderungen Im Fall AG Hamburg-St. Georg – Az.: 980b C 20/23 WEG hat das Gericht die Beschlüsse einer Eigentümerversammlung zu baulichen Veränderungen für ungültig erklärt, da sie gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung verstoßen. Der Streit drehte sich um die Gültigkeit der Ablehnung eines […]