Ermahnungen, Verwarnungen, acht Punkte in Flensburg – und dann der Entzug der Fahrerlaubnis. Ein Pharmareferent, der beruflich auf seinen Führerschein angewiesen ist, scheiterte vor Gericht mit seiner Klage gegen den sofortigen Vollzug. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Rechtmäßigkeit der Maßnahme, da bei acht Punkten die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen gesetzlich als gegeben gilt. Auch Vielfahrer genießen demnach keinen Sonderstatus im deutschen Verkehrsstrafrecht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 CS 24.1933 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: VGH München
- Datum: 19.12.2024
- Aktenzeichen: 11 CS 24.1933
- Verfahrensart: Beschluss im Fahreignungs-Bewertungssystem
- Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Straßenverkehrsrecht
- Beteiligte Parteien:
- Antragsteller: Wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis; beruft sich darauf, dass die Maßnahme unverhältnismäßig sei.
- Landratsamt Neumarkt i.d.OPf: Fahrerlaubnisbehörde, die auf Grundlage von mehrfachen Ordnungswidrigkeiten und den daraus resultierenden Punkten im Fahreignungs-Bewertungssystem die Entziehung der Fahrerlaubnis anordnete und entsprechende Ermahnungen sowie Verwarnungen aussandte.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Antragsteller hatte infolge mehrerer Geschwindigkeitsüberschreitungen, die zu Bußgeldbescheiden führten, Punkte im Fahreignungs-Bewertungssystem angesammelt. Daraufhin wurde er vom Landratsamt ermahnt und später verwarnet, wobei die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung seiner Fahrerlaubnis angeordnet wurde.
- Kern des Rechtsstreits: Es bestand die Streitfrage, ob die unmittelbar eintretende Vollziehbarkeit der Fahrerlaubnisentziehung angesichts der im Fahreignungsregister festgestellten Punkte rechtlich gerechtfertigt ist.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Beschwerde des Antragstellers wird zurückgewiesen; der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; der Streitwert wird auf 7.500,- Euro festgesetzt.
- Begründung: Die Ansammlung von Punkten infolge mehrfacher, rechtskräftig geahndeter Verkehrsverstöße sowie die damit verbundenen ergriffenen Maßnahmen der Behörde rechtfertigen die sofortige Vollziehbarkeit der Fahrerlaubnisentziehung.
- Folgen: Das Urteil bestätigt die bisherige Praxis der Anwendung des Fahreignungs-Bewertungssystems und führt dazu, dass der Antragsteller künftig die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.
Unverhältnismäßigkeit bei Fahrerlaubnisentzug: Ein konkreter Fall im Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht in Deutschland ist komplex und für viele Verkehrsteilnehmer oft schwer zu durchschauen. Ein zentraler Aspekt ist das Fahreignungs-Bewertungssystem, das durch das Sammeln von Punkten im Verkehrswesen bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung die Fahrerlaubnisentziehung regelt. Dieses System soll sicherstellen, dass nur geeignete Personen am Straßenverkehr teilnehmen. Bei einer bestimmten Anzahl von Punkten droht der Fahrerlaubnisentzug, eine einschneidende Maßnahme, die oft mit der Frage der Unverhältnismäßigkeit der Strafe verbunden ist. Betroffene haben jedoch Rechtsschutz bei Fahrerlaubnisentzug und können gegen diese Entscheidung vorgehen. Es gibt verschiedene Rechtsmittel gegen Fahrerlaubnisentzug, wie beispielsweise den Widerspruch. Auch die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach einer Entziehung ist ein wichtiger Aspekt, der viele Fragen aufwirft….