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Fahrerlaubnisentziehung nach Fahreignungs-Bewertungssystem – Unverhältnismäßigkeit

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Ermahnungen, Verwarnungen, acht Punkte in Flensburg – und dann der Entzug der Fahrerlaubnis. Ein Pharmareferent, der beruflich auf seinen Führerschein angewiesen ist, scheiterte vor Gericht mit seiner Klage gegen den sofortigen Vollzug. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Rechtmäßigkeit der Maßnahme, da bei acht Punkten die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen gesetzlich als gegeben gilt. Auch Vielfahrer genießen demnach keinen Sonderstatus im deutschen Verkehrsstrafrecht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 CS 24.1933 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: VGH München Datum: 19.12.2024 Aktenzeichen: 11 CS 24.1933 Verfahrensart: Beschluss im Fahreignungs-Bewertungssystem Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Straßenverkehrsrecht Beteiligte Parteien: Antragsteller: Wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis; beruft sich darauf, dass die Maßnahme unverhältnismäßig sei. Landratsamt Neumarkt i.d.OPf: Fahrerlaubnisbehörde, die auf Grundlage von mehrfachen Ordnungswidrigkeiten und den daraus resultierenden Punkten im Fahreignungs-Bewertungssystem die Entziehung der Fahrerlaubnis anordnete und entsprechende Ermahnungen sowie Verwarnungen aussandte. Um was ging es? Sachverhalt: Der Antragsteller hatte infolge mehrerer Geschwindigkeitsüberschreitungen, die zu Bußgeldbescheiden führten, Punkte im Fahreignungs-Bewertungssystem angesammelt. Daraufhin wurde er vom Landratsamt ermahnt und später verwarnet, wobei die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung seiner Fahrerlaubnis angeordnet wurde. Kern des Rechtsstreits: Es bestand die Streitfrage, ob die unmittelbar eintretende Vollziehbarkeit der Fahrerlaubnisentziehung angesichts der im


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