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Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrerlaubnisentziehung bei Diabetes mellitus Typ II – reduzierte Hypoglykämiewahrnehmung

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Ein Diabetiker, der bereits wegen Trunkenheit am Steuer auffiel, verliert erneut seinen Führerschein. Diesmal führten eine eingeschränkte Wahrnehmung von Unterzuckerungen, ein Schlaganfall und weitere gesundheitliche Probleme zu der Entscheidung. Trotz mehrfacher Aufforderung legte der Mann kein gefordertes Gutachten vor. Das Gericht bestätigte nun die Entziehung der Fahrerlaubnis. Zum vorliegenden Urteil Az.: M 19 S 23.3777 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: VG München Datum: 23.10.2024 Aktenzeichen: M 19 S 23.3777 Verfahrensart: Verwaltungsverfahren im Rahmen des Führerscheinentzugs Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Straßenverkehrsrecht, Gesundheitsrecht Beteiligte Parteien: Antragsteller: Wendet sich gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis; legt vorgelegte diabetologische Kontrollberichte und ein ärztliches Gutachten vor, die auf Einschränkungen der Fahreignung hinweisen. Behörde: Verantwortlich für den Entzug bzw. die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis unter Auflagen, basierend auf bisherigen gerichtlichen Entscheidungen und ärztlichen Befunden. Um was ging es? Sachverhalt: Der Antragsteller hatte seine Fahrerlaubnis infolge einer Trunkenheitsfahrt entzogen, die ihm am 24.09.2020 unter strengen, ärztlich gestützten Auflagen wiedererteilt wurde. Die vorgelegten diabetologischen Kontrollberichte zeigten Hinweise auf leichte Einschränkungen der Fahreignung. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des erneuten Entzugs bzw. der fortbestehenden Auflagen unter Berücksichtigung der festgestellten gesundheitlichen Einschränkungen. Was wurde entschieden? Entscheidung: Der Antrag des Antragstellers wurde abgelehnt; der Antragsteller trägt die Verfahrenskosten; der Streitwert wird


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