Ein Diabetiker, der bereits wegen Trunkenheit am Steuer auffiel, verliert erneut seinen Führerschein. Diesmal führten eine eingeschränkte Wahrnehmung von Unterzuckerungen, ein Schlaganfall und weitere gesundheitliche Probleme zu der Entscheidung. Trotz mehrfacher Aufforderung legte der Mann kein gefordertes Gutachten vor. Das Gericht bestätigte nun die Entziehung der Fahrerlaubnis. Zum vorliegenden Urteil Az.: M 19 S 23.3777 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: VG München
- Datum: 23.10.2024
- Aktenzeichen: M 19 S 23.3777
- Verfahrensart: Verwaltungsverfahren im Rahmen des Führerscheinentzugs
- Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Straßenverkehrsrecht, Gesundheitsrecht
- Beteiligte Parteien:
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- Antragsteller: Wendet sich gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis; legt vorgelegte diabetologische Kontrollberichte und ein ärztliches Gutachten vor, die auf Einschränkungen der Fahreignung hinweisen.
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- Behörde: Verantwortlich für den Entzug bzw. die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis unter Auflagen, basierend auf bisherigen gerichtlichen Entscheidungen und ärztlichen Befunden.
- Um was ging es?
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- Sachverhalt: Der Antragsteller hatte seine Fahrerlaubnis infolge einer Trunkenheitsfahrt entzogen, die ihm am 24.09.2020 unter strengen, ärztlich gestützten Auflagen wiedererteilt wurde. Die vorgelegten diabetologischen Kontrollberichte zeigten Hinweise auf leichte Einschränkungen der Fahreignung.
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- Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des erneuten Entzugs bzw. der fortbestehenden Auflagen unter Berücksichtigung der festgestellten gesundheitlichen Einschränkungen.
- Was wurde entschieden?
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- Entscheidung: Der Antrag des Antragstellers wurde abgelehnt; der Antragsteller trägt die Verfahrenskosten; der Streitwert wird auf 2.500 EUR festgesetzt.
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- Begründung: Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erfolgte unter Auflagen aufgrund eines ärztlichen Gutachtens, das Einschränkungen (leicht eingeschränktes Vibrationsempfinden, diabetische Neuropathie und reduzierte Hypoglykämewahrnehmung) nachwies. Diese Befunde stützen die Entscheidung, den Antrag abzulehnen.
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- Folgen: Der Antragsteller muss die Kosten des Verfahrens tragen; das Urteil bestätigt die bestehende Praxis im Umgang mit gesundheitlich bedingten Auflagen im Führerscheinverfahren.
Fahrerlaubnisentziehung bei Diabetes: Rechtliche Aspekte und Sicherheit im Straßenverkehr
Die Fahrerlaubnisentziehung bei Diabetes mellitus Typ II ist ein sensibles Thema, das viele Betroffene betrifft. Ein zentraler Aspekt ist die Hypoglykämiewahrnehmung, da eine eingeschränkte Wahrnehmung von Unterzuckerungen (Unterzuckerung und Verkehrssicherheit) das Risiko im Straßenverkehr deutlich erhöht. Dies kann zu einem Fahrverbot bei Diabetes führen, wenn die medizinische Eignung Fahrerlaubnis nicht mehr gegeben ist. Daher ist ein gutes Diabetesmanagement und Fahrverhalten essenziell, um die Selbstkontrolle bei Diabetes zu gewährleisten und somit die Risikofaktoren beim Autofahren zu minimieren. Die rechtlichen Aspekte Diabetes im Straßenverkehr sind komplex und erfordern eine sorgfältige Abwägung zwischen der Sicherheit im Straßenverkehr und den Patientenrechten bei Fahrerlaubnis. Die Führerscheinstelle und Diabetes stehen in engem Austausch, um die Verfahren zur Überprüfung der Fahreignung durchzuführen….