Krankgeschrieben während der Freistellung – geht das? Ein Servicetechniker wollte seinen ehemaligen Arbeitgeber zur Kasse bitten, weil er während seiner Freistellung krank war. Doch das Gericht hatte Zweifel an der Richtigkeit der Krankschreibung. Und so kam alles anders… Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 Sa 92/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Datum: 20.02.2024 Aktenzeichen: 2 Sa 92/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren im Arbeitsrecht Rechtsbereiche: Arbeitsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Arbeitnehmer, Servicetechniker, der Überstundenvergütung und Urlaubsabgeltung fordert Beklagte: Arbeitgeber, der sich auf die im Arbeitsvertrag vereinbarte Ausschlussfrist beruft Um was ging es? Sachverhalt: Arbeitnehmer war seit dem 01.06.2017 als Servicetechniker beschäftigt. Der Arbeitsvertrag enthält eine Ausschlussfristklausel, nach der Ansprüche verfallen, wenn sie nicht fristgerecht schriftlich geltend gemacht werden. Es geht um die Forderung nach Überstundenvergütung und Urlaubsabgeltung. Kern des Rechtsstreits: Es wird strittig, ob die Ansprüche auf Überstundenvergütung und Urlaubsabgeltung trotz der vertraglich festgelegten Ausschlussfrist noch durchsetzbar sind. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Berufung des Klägers wurde auf dessen Kosten zurückgewiesen; die Revision wurde nicht zugelassen. Folgen: Der Kläger trägt die Kosten, und seine Forderungen auf Überstundenvergütung und Urlaubsabgeltung bleiben unberücksichtigt. Zweifel an der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Ein aktueller Fall im Fokus
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de AG St. Goar – Az.: 32 C 200/13 – Urteil vom 22.05.2014 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110 % des auf Grund Urteils zu vollstreckenden […]