Unerwünschte Besucher auf Ihrem Grundstück? Der Schutz des eigenen Besitzes ist ein hohes Gut. Doch was tun, wenn jemand unbefugt in Ihre Rechte eingreift? Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wie Sie sich gegen Besitzstörungen wehren und Ihr Eigentum effektiv schützen können.
Das Wichtigste: Kurz & knapp
Wichtigste Informationen zu Besitzstörungen – Kurz und Knapp:
Definition: Eine Besitzstörung ist ein unbefugter Eingriff in den Besitz einer Person an einer Sache oder einem Grundstück.
Abgrenzung zur Besitzentziehung: Bei der Besitzstörung bleibt der Besitzer als solcher erkennbar, während bei der Besitzentziehung der Besitz vollständig und dauerhaft entzogen wird.
Beispiele für Besitzstörungen:
Unbefugtes Betreten oder Befahren eines Grundstücks
Blockieren von Zufahrten oder Parkplätzen
Lärm-, Geruchs- oder Erschütterungsbelästigungen
Überbau (z.B. Garage ragt auf Nachbargrundstück)
Rechtliche Grundlagen:
§ 858 BGB (Verbotene Eigenmacht): Schützt vor unerlaubten Eingriffen in den Besitz.
§ 862 BGB (Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung): Gibt dem Besitzer das Recht, die Beseitigung der Störung und die Unterlassung zukünftiger Störungen zu verlangen.
§ 859 BGB (Selbsthilferecht): Erlaubt dem Besitzer in bestimmten Fällen, die Störung selbst zu beseitigen (z.B. Abschleppen eines Fahrzeuges in Ausnahmefällen).
Rechte des Besitzers:
Beseitigungsanspruch: Der Störer muss den ursprünglichen Zustand wiederherstellen.
Unterlassungsanspruch: Der Störer muss zukünftige Störungen unterlassen.
Selbsthilferecht: Unter engen Voraussetzungen darf der Besitzer die Störung selbst beseitigen[…]