Ein Ex-Mitarbeiter im Fleischhandel muss über 7.500 Euro an Kundengeldern zurückzahlen, nachdem er vor Gericht in Widersprüche geraten war und die Weitergabe des Geldes nicht belegen konnte. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen gab dem ehemaligen Arbeitgeber recht, der sein Geld zurückfordert. Zum vorliegenden Urteil Az.: 14 Sa 504/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Niedersachsen Datum: 01.03.2024 Aktenzeichen: 14 Sa 504/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren in einer Schadensersatzklage Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Handelsrecht Beteiligte Parteien: Die A. GmbH (vormals B. GmbH) als Klägerin, ein Unternehmen im Fleischhandel Der ehemalige Mitarbeiter als Beklagter, zuvor selbst unternehmerisch im Fleischhandel tätig Um was ging es? Sachverhalt: Der Beklagte quittierte im Namen der B. GmbH mehrfach den Erhalt von Bargeld von der K. GmbH Die Beträge beliefen sich auf insgesamt 8.382,62 Euro Am 01.11.2021 wurde der Beklagte als Verkäufer bei der B. GmbH angestellt Das Arbeitsverhältnis endete durch fristlose Kündigung am 14.03.2022 Die Klägerin behielt den letzten Nettolohn von 848,21 Euro ein Kern des Rechtsstreits: Streitig ist, ob der Beklagte die von der K. GmbH erhaltenen Kundengelder an die Klägerin weitergeleitet hat Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Berufung des Beklagten wurde zurückgewiesen Begründung: k.A. Folgen: Der Beklagte muss die Kost
Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de AG Weilburg, Az.: 40 OWi 6 Js 7873/16, Beschluss vom 06.03.2017 In der Bußgeldsache wegen Verkehrsordnungswidrigkeit wird die Sache gemäß § 69 Abs. 5 S. 2 OWiG an die Verwaltungsbehörde -Regierungspräsidium Kassel – endgültig zurückgegeben. Gründe: Nach erneuter Übersendung der Sache durch das. Regierungspräsidium verneint das Gericht den hinreichenden Tatverdacht […]