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Pflichtteil – Teilurteil auf Feststellung des Mindestpflichtteils

Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de

Erbenstreit um eine Immobilie: Ein Pflichtteilsberechtigter wollte per Teilklage seinen Anspruch durchsetzen, doch das OLG Hamm wies ihn ab. Knackpunkt war die Bewertung des Miteigentumsanteils, der für Zündstoff zwischen den Parteien sorgte.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Oberlandesgericht Hamm
Datum: 06.03.2024
Aktenzeichen: I-10 W 122/23
Verfahrensart: Beschwerdeverfahren zur Prozesskostenhilfe
Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht, Erbrecht

Beteiligte Parteien:

Der Antragsteller begehrt Prozesskostenhilfe für eine Teilklage bezüglich Pflichtteilsansprüchen

Um was ging es?

Sachverhalt: Der Antragsteller plant eine Teilklage auf Zahlung eines Pflichtteils. Er beantragte hierfür Prozesskostenhilfe zunächst für einen Betrag von 17.523,80 EUR und erweiterte dies später auf 37.523,80 EUR nebst Zinsen und vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten.
Kern des Rechtsstreits: Die Frage der Zulässigkeit einer Teilklage bei Pflichtteilsansprüchen und die Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein solches Verfahren.

Was wurde entschieden?

Entscheidung: Die sofortige Beschwerde wurde zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen.
Begründung:

Die beabsichtigte Teilklage hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg im Sinne des § 114 Abs. 1 ZPO
Eine Teilklage auf Zahlung eines Mindestpflichtteils ist im vorliegenden Fall unzulässig
Es besteht die Gefahr sich widersprechender Entscheidungen bei Teilurteilen nach § 301 ZPO

Folgen: Der Antragsteller erhält keine Prozesskostenhilfe für die beabsichtigte Teilklage zur Durchsetzung seiner Pflichtteilsansprüche.


Pflichtteilsanspruch: Heraus[…]


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