Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Oberlandesgericht Hamm
Datum: 06.03.2024
Aktenzeichen: I-10 W 122/23
Verfahrensart: Beschwerdeverfahren zur Prozesskostenhilfe
Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht, Erbrecht
Beteiligte Parteien:
Der Antragsteller begehrt Prozesskostenhilfe für eine Teilklage bezüglich Pflichtteilsansprüchen
Um was ging es?
Sachverhalt: Der Antragsteller plant eine Teilklage auf Zahlung eines Pflichtteils. Er beantragte hierfür Prozesskostenhilfe zunächst für einen Betrag von 17.523,80 EUR und erweiterte dies später auf 37.523,80 EUR nebst Zinsen und vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten.
Kern des Rechtsstreits: Die Frage der Zulässigkeit einer Teilklage bei Pflichtteilsansprüchen und die Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein solches Verfahren.
Was wurde entschieden?
Entscheidung: Die sofortige Beschwerde wurde zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen.
Begründung:
Die beabsichtigte Teilklage hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg im Sinne des § 114 Abs. 1 ZPO
Eine Teilklage auf Zahlung eines Mindestpflichtteils ist im vorliegenden Fall unzulässig
Es besteht die Gefahr sich widersprechender Entscheidungen bei Teilurteilen nach § 301 ZPO
Folgen: Der Antragsteller erhält keine Prozesskostenhilfe für die beabsichtigte Teilklage zur Durchsetzung seiner Pflichtteilsansprüche.
Pflichtteilsanspruch: Heraus[…]