Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Ordentliche betriebsbedingte Kündigung betriebsbedingte – Restbetrieb

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Widerspruch kann bittere Folgen haben: Eine Projektleiterin, die sich gegen den Übergang ihres Arbeitsverhältnisses wehrte, verlor ihren Job. Das Landesarbeitsgericht München bestätigte nun die Rechtmäßigkeit der Kündigung, da ihr Arbeitsplatz in einem neu geschaffenen „Restbetrieb“ angesiedelt war, der keinen Kündigungsschutz bot. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 Sa 430/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht München Datum: 01.03.2024 Aktenzeichen: 7 Sa 430/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren in einer Kündigungsschutzklage Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Kündigungsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Projektleiterin, geboren 1976, seit 2011 bei der Beklagten beschäftigt Beklagte: Unternehmen mit mehreren Betriebsstandorten Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin war als Projektleiterin am Standort E-Stadt im Betrieb „E-Stadt G“ tätig Im Rahmen einer Umorganisation wurden Teile des Geschäftsbereichs Mobility auf die neu gegründete C Mobility GmbH ausgegliedert Die Klägerin widersprach dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses im Jahr 2018 Kern des Rechtsstreits: Streit um die Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung Was wurde entschieden? Entscheidung: Die


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv