Widerspruch kann bittere Folgen haben: Eine Projektleiterin, die sich gegen den Übergang ihres Arbeitsverhältnisses wehrte, verlor ihren Job. Das Landesarbeitsgericht München bestätigte nun die Rechtmäßigkeit der Kündigung, da ihr Arbeitsplatz in einem neu geschaffenen „Restbetrieb“ angesiedelt war, der keinen Kündigungsschutz bot. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 Sa 430/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht München Datum: 01.03.2024 Aktenzeichen: 7 Sa 430/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren in einer Kündigungsschutzklage Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Kündigungsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Projektleiterin, geboren 1976, seit 2011 bei der Beklagten beschäftigt Beklagte: Unternehmen mit mehreren Betriebsstandorten Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin war als Projektleiterin am Standort E-Stadt im Betrieb „E-Stadt G“ tätig Im Rahmen einer Umorganisation wurden Teile des Geschäftsbereichs Mobility auf die neu gegründete C Mobility GmbH ausgegliedert Die Klägerin widersprach dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses im Jahr 2018 Kern des Rechtsstreits: Streit um die Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung Was wurde entschieden? Entscheidung: Die
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Landgericht Bremen – Az: 7 O 485/12 – Urteil vom 20.06.2013 Tenor 1. Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 2.111,62 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5. März 2011 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 272,87 € nebst Zinsen in Höhe von […]