Dienstwagen im Arbeitsvertrag zugesagt, aber nie bekommen? Einem Arbeitnehmer wurde nun vom Gericht eine Entschädigung zugesprochen, weil der Arbeitgeber seiner Verpflichtung zur Bereitstellung eines Firmenwagens nicht nachkam. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Bedeutung klarer vertraglicher Vereinbarungen und die Rechte von Arbeitnehmern in solchen Situationen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 8 Sa 142/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Datum: 01.03.2024 Aktenzeichen: 8 Sa 142/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren im Arbeitsrecht Rechtsbereiche: Arbeitsrecht Beteiligte Parteien: Der Arbeitnehmer (Kläger): Ehemaliger stellvertretender Betriebsleiter Der Arbeitgeber (Beklagter): Betriebsinhaber Um was ging es? Sachverhalt: Der Arbeitnehmer war vom 15.08.2018 bis 31.03.2022 als stellvertretender Betriebsleiter beschäftigt Im Arbeitsvertrag war die Bereitstellung eines Dienstwagens nach der Probezeit vereinbart Trotz vertraglicher Zusage wurde kein Dienstwagen zur Verfügung gestellt Eine Probeabrechnung vom 24.09.2019 wies für „Privatfahrten“ 450,00 € brutto aus Der Arbeitnehmer hatte das Thema mehrfach angesprochen und wurde vertröstet Kern des Rechtsstreits: Streit um Nutzungsausfallentschädigung wegen nicht bereitgestelltem Dienstwagen trotz vertraglicher Z
Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de OLG Bamberg, Az.: 8 W 116/17, Beschluss vom 20.12.2017 I. Die Beschwerdeverfahren 8 W 115/17 und 8 W 116/17 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden. II. Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Kostenansatz des Amtsgerichts – Grundbuchamt – Schweinfurt vom 17.05.2017 – RE-Nr. x – wird als unzulässig verworfen. […]