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Kündigung Krankenpfleger wegen fehlerhafte Dokumentation bei Betäubungsmitteln

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Krankenhaus-Kündigung wegen angeblich fehlerhafter Betäubungsmittel-Dokumentation – ein Fall für die Justiz. Hat der Krankenpfleger wirklich gegen seine Sorgfaltspflichten verstoßen oder steckt etwas anderes hinter der fristlosen Entlassung? Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln sorgt für Klarheit. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 Sa 417/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
  • Datum: 06.03.2024
  • Aktenzeichen: 11 Sa 417/23
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren im Kündigungsschutzprozess
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Kündigungsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Der Krankenpfleger (Kläger), seit 01.04.2020 bei der Beklagten beschäftigt
  • Der medizinische Personaldienstleister (Beklagte), Arbeitgeber des Klägers

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Krankenpfleger wurde am 25.01.2023 mit Vorwürfen zur fehlerhaften Dokumentation von Betäubungsmitteln (Dipidolor) konfrontiert. Es bestand der Verdacht der bewussten Fehldokumentation zur Entwendung von Betäubungsmitteln. Die Beklagte kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis fristlos, hilfsweise fristgerecht zum 31.03.2023.
  • Kern des Rechtsstreits: Streitig ist die Wirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung vom 03.02.2023.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Berufung der Beklagten wurde zurückgewiesen. Die Kündigung ist unwirksam.
  • Begründung: Das vom Arbeitgeber vorgelegte Gesprächsprotokoll wurde als unzureichend bewertet, da es weder einen substantiierten Vortrag ersetzt noch als Beweismittel geeignet ist.
  • Folgen:
    • Das Arbeitsverhältnis besteht zu unveränderten Bedingungen fort
    • Die Beklagte trägt 90% der Prozesskosten, der Kläger 10%
    • Eine Revision wurde nicht zugelassen

Dokumentationspflichten im Pflegeberuf: Ein wegweisendes Urteil in Köln

Dokumentationspflichten im Pflegeberuf sind ein zentraler Bestandteil der täglichen Arbeit und dienen vor allem der Patientensicherheit. Besonders strenge Vorschriften gelten im Umgang mit Betäubungsmitteln, wo jede Entnahme, Verabreichung und selbst beschädigte Ampullen lückenlos dokumentiert werden müssen. Fehler in diesem sensiblen Bereich können schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der korrekte Umgang mit Medikamenten gehört zu den wichtigsten Pflichten von Pflegekräften im Gesundheitswesen. Bei Verstößen gegen die Dokumentationspflichten müssen Betroffene mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen bis hin zur Kündigung rechnen. Wie komplex solche Fälle sein können und welche Rolle die Beweislast dabei spielt, zeigt ein aktueller Fall aus Köln.

Der Fall vor Gericht


Krankenhaus entlässt Krankenpfleger wegen Betäubungsmittel-Dokumentation

Ein medizinischer Personaldienstleister kündigte einem seit 2020 beschäftigten Krankenpfleger fristlos, nachdem diesem fehlerhafte Dokumentationen bei der Verabreichung des Betäubungsmittels Dipidolor vorgeworfen wurden. Der Fall wurde vor dem Landesarbeitsgericht Köln verhandelt, das am 6. März 2024 sein Urteil verkündete.

Vorwürfe der fehlerhaften Betäubungsmittel-Dokumentation

Der 1994 geborene Krankenpfleger war zuletzt im St. A Krankenhaus tätig. Am 25. Januar 2023 wurde er von der Leitung mit dem Vorwurf konfrontiert, das Betäubungsmittel Dipidolor wiederholt fehlerhaft dokumentiert zu haben. Der Arbeitgeber vermutete eine bewusste Fehldokumentation zur Entwendung von Betäubungsmitteln und kündigte das Arbeitsverhältnis fristlos, hilfsweise zum 31….


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