Brustkrebs überstanden – und dann das: Eine Frau, die nach ihrer Brustkrebserkrankung jahrelang als schwerbehindert galt, hat vor Gericht eine überraschende Niederlage erlitten. Der Grad ihrer Behinderung wurde deutlich herabgesetzt, obwohl sie weiterhin unter den Folgen der Krankheit leidet. Wie kann das sein und was bedeutet das für andere Betroffene? Ein Urteil, das Fragen aufwirft. Zum vorliegenden Urteil Az.: L 6 SB 90/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz
- Datum: 28.02.2024
- Aktenzeichen: L 6 SB 90/23
- Verfahrensart: Berufungsverfahren zur Herabsetzung des Grades der Behinderung (GdB)
- Rechtsbereiche: Sozialrecht, Schwerbehindertenrecht
Beteiligte Parteien:
- Klägerin: 1966 geborene Frau, die sich gegen die Herabsetzung ihres GdB von 50 auf 20 wendet. Sie argumentiert, dass weiterhin ein GdB von 50 bei ihr festzustellen sei, da sich ihr Gesundheitszustand nicht wesentlich verbessert habe.
- Beklagter: Behörde, die den GdB der Klägerin herabgesetzt hat. Die Behörde begründet dies mit dem Ablauf der Heilungsbewährung nach einer Krebserkrankung und der gesundheitlichen Neubewertung, wonach ein GdB von 20 gerechtfertigt sei.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Die Klägerin beantragte 2014 die Feststellung einer Behinderung aufgrund einer Krebserkrankung (multifokales Mammakarzinom). Der Beklagte stellte zunächst einen GdB von 50 fest. Nach Ablauf der Heilungsbewährungsfrist setzte die Behörde den GdB auf 20 herab und informierte die Klägerin darüber. Die Klägerin legte gegen diese Entscheidung Widerspruch ein und forderte die Beibehaltung des GdB von 50.
- Kern des Rechtsstreits: Streit um die Frage, ob eine Herabsetzung des GdB von 50 auf 20 gerechtfertigt ist. Insbesondere stand im Raum, ob die Behörde die gesundheitliche Situation der Klägerin korrekt bewertet hat.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Mainz vom 25.07.2023 wurde zurückgewiesen.
- Begründung: Die Herabsetzung des GdB von 50 auf 20 wurde vom Gericht als rechtmäßig angesehen. Grundlage der Entscheidung war die Annahme, dass nach Ablauf der Heilungsbewährung eine Neubewertung der gesundheitlichen Situation gesetzlich vorgesehen ist. Das Gericht stützte sich auf Medizinische Gutachten, die lediglich einen GdB von 20 rechtfertigten.
- Folgen: Die Herabsetzung des GdB auf 20 bleibt bestehen. Die Klägerin hat keinen Anspruch auf die Beibehaltung eines GdB von 50. Außerdem wurden im Berufungsverfahren keine außergerichtlichen Kosten der Klägerin erstattet. Das Urteil bestätigt die rechtmäßige Praxis der Behörden bei der Neubewertung des GdB nach der Heilungsbewährung.
Widerspruch gegen Herabsetzung: Rechte von Menschen mit Behinderung stärken
Der Grad der Behinderung (GdB) ist für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen von zentraler Bedeutung. Er bestimmt nicht nur den Umfang der Leistungen nach dem SGB IX, sondern sichert auch die Teilhabe am Arbeitsleben und gewährleistet wichtige Nachteilsausgleiche. Die Feststellung erfolgt durch medizinische Gutachten, die die Auswirkungen der Beeinträchtigungen auf das tägliche Leben bewerten. Wenn Behörden eine Herabsetzung des Grades der Behinderung vornehmen, stehen Betroffenen verschiedene Rechtsmittel zur Verfügung. Nach einem Widerspruch gegen die Behinderungseinstufung können sie mit einer sozialrechtlichen Klage ihre Interessen wahren….