Immobilienbesitzer müssen in bestimmten Fällen irrtümlich erhaltene Mietzahlungen aus Renten zurückerstatten, selbst wenn sie keine Kenntnis vom Ableben des Mieters hatten. Ein Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen hat nun die Rückforderung von über 15.000 Euro durch die Deutsche Rentenversicherung in einem solchen Fall bestätigt. Die Entscheidung unterstreicht die Pflicht zur Rückzahlung unrechtmäßig erhaltener Gelder, unabhängig vom Kenntnisstand des Empfängers. Zum vorliegenden Urteil Az.: L 18 R 1044/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Datum: 05.03.2024 Aktenzeichen: L 18 R 1044/21 Verfahrensart: Berufungsverfahren in Rentensache Rechtsbereiche: Sozialrecht, Rentenrecht Beteiligte Parteien: Die Klägerin: Vermieterin und Eigentümerin des Hauses Die Beklagte: Rentenversicherungsträger Die Beigeladene: Bank des verstorbenen Rentners Der Verstorbene: Rentner Werner N. (Mieter) Um was ging es? Sachverhalt: Ein Rentner bezog Erwerbsminderungsrente, die auf sein Bankkonto überwiesen wurde. Von diesem Konto wurden per Lastschrift Mietzahlungen an die Vermieterin abgebucht. Nach seinem Tod wurden die Rentenzahlungen noch bis März 2020 fortgesetzt. Die Bank erstattete einen Teil der überzahlten Rente an den Rentenversicherungsträger zurück. Kern des Rechtsstreits: Kann die Vermieterin zur Erstattung der nach dem Tod des Mieters erhaltenen Mietzahlungen, die aus überzahlter Rente stammten, herangezogen werden? Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Berufung der Klägerin wurde zurückgewiesen. Folgen: Die Klägerin muss die Kosten des Berufungsverfahrens tragen Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst Eine
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Oberlandesgericht Frankfurt am Main Az.: 8 U 190/00 Verkündet am 28.11.2000 Vorinstanz: Landgericht Frankfurt/Main â Az.: 2/4 O 274/00 OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main – 8. Zivilsenat â hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 28.11.2000 für R e c h t […]