Immobilienbesitzer müssen in bestimmten Fällen irrtümlich erhaltene Mietzahlungen aus Renten zurückerstatten, selbst wenn sie keine Kenntnis vom Ableben des Mieters hatten. Ein Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen hat nun die Rückforderung von über 15.000 Euro durch die Deutsche Rentenversicherung in einem solchen Fall bestätigt. Die Entscheidung unterstreicht die Pflicht zur Rückzahlung unrechtmäßig erhaltener Gelder, unabhängig vom Kenntnisstand des Empfängers. Zum vorliegenden Urteil Az.: L 18 R 1044/21 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen
- Datum: 05.03.2024
- Aktenzeichen: L 18 R 1044/21
- Verfahrensart: Berufungsverfahren in Rentensache
- Rechtsbereiche: Sozialrecht, Rentenrecht
Beteiligte Parteien:
- Die Klägerin: Vermieterin und Eigentümerin des Hauses
- Die Beklagte: Rentenversicherungsträger
- Die Beigeladene: Bank des verstorbenen Rentners
- Der Verstorbene: Rentner Werner N. (Mieter)
Um was ging es?
- Sachverhalt: Ein Rentner bezog Erwerbsminderungsrente, die auf sein Bankkonto überwiesen wurde. Von diesem Konto wurden per Lastschrift Mietzahlungen an die Vermieterin abgebucht. Nach seinem Tod wurden die Rentenzahlungen noch bis März 2020 fortgesetzt. Die Bank erstattete einen Teil der überzahlten Rente an den Rentenversicherungsträger zurück.
- Kern des Rechtsstreits: Kann die Vermieterin zur Erstattung der nach dem Tod des Mieters erhaltenen Mietzahlungen, die aus überzahlter Rente stammten, herangezogen werden?
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Berufung der Klägerin wurde zurückgewiesen.
- Folgen:
- Die Klägerin muss die Kosten des Berufungsverfahrens tragen
- Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst
- Eine Revision wurde nicht zugelassen
Rentenansprüche im Todesfall: Erstattungspflicht und rechtliche Konsequenzen
Der Tod eines Rentenempfängers führt häufig zu komplizierten sozialversicherungsrechtlichen Fragen, besonders wenn Rentenzahlungen über den Sterbemonat hinaus erfolgen. Die Rechtslage zu Rentenansprüchen ist eindeutig: Mit dem Tod erlischt der Anspruch auf die Rente, und zu Unrecht gezahlte Beträge müssen zurückerstattet werden. Dies betrifft nicht nur direkte Empfänger der Rentenüberzahlungen. Besonders heikel wird es, wenn die unberechtigten Rentenzahlungen über einen längeren Zeitraum weiterlaufen und verschiedene Personen oder Institutionen davon profitiert haben. In solchen Fällen stellt sich die Frage nach der Erstattungspflicht – eine Problematik, die regelmäßig die Sozialgerichte beschäftigt. Ein aktueller Fall zeigt die weitreichenden Konsequenzen dieser Rechtslage:
Der Fall vor Gericht
Rückforderung nach Tod des Rentenempfängers: Vermieter muss über 15.000 Euro zurückzahlen
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass eine Vermieterin zu Unrecht erhaltene Mietzahlungen aus einer Rente zurückzahlen muss, auch wenn sie vom Tod ihres Mieters keine Kenntnis hatte. Die Rückforderung der Deutschen Rentenversicherung über 15.321,88 Euro wurde als rechtmäßig bestätigt.
Überzahlungen nach Tod des Mieters
Der Fall betrifft einen Rentenempfänger, der eine Erwerbsminderungsrente bezog und diese per Dauerauftrag für Mietzahlungen nutzte. Nach seinem Tod im Januar 2016 liefen die Rentenzahlungen und damit auch die automatischen Mietzahlungen an die Vermieterin bis März 2020 weiter….